Zum Kopfschütteln:
WhatsApp lässt Hobby-Projekte löschen – Festplattenabgabe auf Smartphones
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Festplattenabgabe auf Smartphones
Österreichische Leser haben heute keinen Grund zum Jubeln. In einem Urteil hat das Oberlandesgericht Wien jetzt festgestellt, dass Smartphones mit MP3-Funktion grundsätzlich vergütungspflichtig sind und damit einer Forderung der Verwaltungsgesellschaft austro mechana gegenüber Nokia nachgegeben.
Die Folge: In Österreich wird die sogenannte Festplattenabgabe zukünftig auch Smartphone-Hersteller treffen. Die Pauschale soll dem Verlust der Content-Industrie entgegenwirken, der durch die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke entsteht.
Langfristig dürfte die Abgabe an die Endverbraucher weitergegeben werden, die Geräte-Preise könnten entsprechend ansteigen.
Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana, merkt an:
„Wir sehen uns einmal mehr bestätigt, dass unsere Forderungen nach einer modernen Speichermedienabgabe völlig legitim sind“
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WhatsApp lässt Hobby-Projekte löschen
Die Macher des Kurznachrichtendienstes WhatsApp haben mehr als 20 quelloffene Projekte von den Servern des Entwickler-Portals GitHub entfernen lassen.
Viele der bislang frei verfügbaren Projekte nutzten das WhatsApp-Protokoll um so auch am Rechner, unter Linux und innerhalb von bereits vorhandenen Chat-Apps mit WhatsApp kommunizieren zu können. Code, der sich bislang ohne Bezahlung nutzen, vervielfältigen und verbessern lies.
Jetzt jedoch ist der Zugriff auf die GitHub-Downloads nicht mehr möglich. Das WhatsApp-Team nutzte zur Entfernung der hier gelisteten Projekte eine Regelung der Anbieter-freundlichen DCMA-Gesetze. Theoretisch könnten die betroffenen Entwickler gegen den Kahlschlag mit eigenen Beschwerden vorgehen. Da fast alle der jetzt gelöschten Projekte Teile des nicht-öffentlichen WhatsApp-Protokolls einsetzten stehen die Chancen jedoch schlecht, sich gegen die Millionen-schweren Macher der SMS-Alternative zu wehren.
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Candy Crush mit harter Hand
Auch der Spiele-Entwickler KING geht seit einigen Wochen – ifun.de berichtete – gegen Programmierer vor, von denen er seine Namensrechte verletzt sieht. Der aktuelle Fall, KING gegen CandySwipe, sorgt jetzt jedoch für massive Kritik.
So verlangen die Candy Crush-Macher von den Entwicklern des Mitbewerbers „CandySwipe“ jetzt den Verzicht auf das Wort „Candy“ im Titel des optisch ähnlichen Spiels. Das spannende Detail: CandySwipe wurde bereits im November 2010 veröffentlicht. Knapp ein Jahr bevor das Candy Crush-Team die Wortmarkte für den Begriff „Candy“ beantragte.
Noch schlimmer: Die Macher des CandySwipe-Spiels versuchten dem Antrag auf die Wortmarke zu widersprechen und mussten dabei feststellen, dass KING sich nicht nur beim Namen, sondern auch bei der Gestaltung des eigenen Titels „Candy Crush“ bei „CandySwipe“ bedient zu haben schien. Urteils selbst: