WhatsApp erst ab 16 – Nutzer übertragen Bildrechte automatisch
Wer WhatsApp nutzt und sich so mit den Geschäftsbedingungen der Facebook-Tochter einverstanden erklärt hat, überträgt alle Rechte an seinen Kommunikationsdaten an das weltgrößte soziale Netzwerk und erklärt sich unter Umständen auch mit der kommerziellen Weiterverwertung der von ihm versandten Bilder einverstanden.
Zu diesem Schluss kommt Rolf Becker, Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei Wienke & Becker, im Gespräch mit dem Handelsblatt.
Becker der im Auftrag des Handelsblattes das Kleingedruckte der WhatsApp-Nutzungsbedingungen analysiert hat, macht darauf aufmerksam, dass sich Facebook ein gebührenfreies Recht einräumen lässt, um die Inhalte der registrierten User für fast alle Einsatzgebiete nutzen zu können. Dem Online-Portal des Wirtschaftsmagazins gegenüber gibt Becker zu Protokoll:
„Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann. Ob sie das wirksam tun, ist allerdings noch eine andere Frage.“
Ein weiteres, bislang weitgehend unbekanntes Fundstück offenbaren die hinteren Absätze der Nutzungsbeschreibungen. So macht Facebook auf eine Altersschranke im Angebot des WhatsApp-Dienstes aufmerksam und verbittet potentiellen Nutzern, die das 16 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, den Einsatz des Kurznachrichtendienstes:
„Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, dann benutze bitte weder den WhatsApp-Service noch die WhatsApp-Website. Niemals, auf keine Art und Weise.“