Neues Urteil veröffentlicht
WhatsApp erneut in der Kritik: Weitergabe der Kontaktdaten ist illegal
Ein Urteil des Amtsgericht Bad Hersfeld lässt die Diskussion um die Weitergabe der auf privaten Handys gespeicherten Telefonnummern an WhatsApp wieder aufkommen. Das Problem: Damit WhatsApp feststellen kann, welche Nutzer über den eigenen Messenger-Dienst erreichbar sind, werden alle im persönlichen Adressbuch eines Nutzers gespeicherten Telefonnummern an WhatsApp übertragen, ganz egal ob die Besitzer dieser Nummern den Messenger nutzen oder nicht. Kaum ein WhatsApp-Nutzer weiß, dass er mit dem Abnicken der Nutzungsbedingungen des Messengers bestätigt, dass er dazu autorisiert ist, diese Nummern zur Verfügung zu stellen und es ebenso okay findet, wenn seine Nummer auf diese Weise weitergegeben wird.
Nun gibt es bislang zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass WhatsApp die übertragenen Daten über die beschriebene Art und Weise hinaus nutzt, das Bereitstellen an sich ist allerdings auch schon ein Problem. Die Bad Hersfelder Richter sehen darin einen Rechtsverstoß und der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke damit verbunden eine potenzielle Abmahngefahr.
Es ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu der Frage ob das, was die Nutzer bei WhatsApp – meist unwissentlich – machen, illegal ist. Die Entscheidung mag für viele überraschend sein. Doch schon seit langem vertrete ich die Auffassung, dass die automatische Weitergabe aller Kontaktdaten des Adressbuchs an WhatsApp illegal ist – nur sind sich die Nutzer dessen bislang nicht bewusst gewesen.
Auch Solmecke sieht in der Weitergabe eine Rechtsverletzung, die betreffenden Nutzer könnten seiner Meinung nach daher zumindest theoretisch auch abgemahnt werden. In der Praxis sieht Solmecke die Gefahr für private Nutzer allerdings gering. Lediglich geschäftliche Nutzer wie etwa Versicherungsmakler oder -berater, Rechtsanwälte, Kundenbetreuer einer Bank oder Lehrer, die Kundendaten auf ihren Handys speichern, gingen hier ein höheres Risiko ein.
Wie geht’s weiter?
Solmecke sieht keinen praktikablen Weg, WhatsApp unter den gegebenen Umständen rechtssicher zu nutzen. Der Anwalt geht davon aus, dass die Verbraucherzentralen diesen Vorgang aufgreifen, um erneut gegen WhatsApp vorzugehen. Nutzern, die mit dem derzeitigen Stand der Dinge nicht einverstanden sind empfiehlt er, zu Alternativen wie Threema oder Hoccer zu wechseln.