WELT: Einstweilige Verfügung gegen iPhone-Werbeblocker
Nachdem sich die Online-Abteilung der BILD bereits mit dem Werbeblocker AdBlock auseinandersetzte, sieht sich mit „blockr“ nun der erste iPhone-spezifische Werbeblocker unter Beschuss.
Die Mitte September auf ifun.de vorgestellte Anwendung des Entwickler-Duos Arno Appenzeller und Tim Pollert steht aktuell im Visier des Medienhauses WELTN24 GmbH, darüber informiert der Rechtsanwalt Arno Lampmann, der die Vertretung der beiden App-Macher übernommen hat.
Ohne vorherige Kontaktaufnahme hatte die WELTN24 GmbH – wir berichteten über die Konsolidierung von Nachrichtensender und Zeitung – einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Stuttgart gestellt.
Es wurde beantragt, den Entwicklern der App zu untersagen, ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen, oder zu vertreiben oder anbieten, bewerben, pflegen oder vertreiben zu lassen, das Werbeinhalte auf den Seiten www.welt.de einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt.
In der mündlichen Verhandlung vom 19.11.2015 teilte die zuständige Kammer mit, dass nach ihrer Ansicht entgegen der Argumentation der Antragstellerin kein Unterlassungsanspruch wegen einer unlauteren gezielten Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG gegen die Entwickler von „blockr“ ersichtlich sei.
Vorerst sieht das Gericht also keinen Unterlassungsanspruch – Lampmann ist entsprechend positiv gestimmt, muss aber noch die Urteilsverkündung abwarten, die auf den 10. Dezember angesetzt ist. Lampmann hat beantragt, den Antrag der Gegenseite vollumfänglich zurückzuweisen und erinnert daran, dass die Entscheidung zur Installation von Werbeblockern beim Anwender liegt.
Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist, nach welcher der Werbeblocker unserer Mandanten wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Gericht hat dabei insbesondere auch berücksichtigt, dass es die freie Entscheidung der Nutzer ist, ob sie einen Werbeblocker, wie den unserer Mandanten, nutzen wollen und dass Seitenbetreiber und Publisher wie die WELTN24 GmbH verschiedene adäquate Reaktionsmöglichkeiten auf den Einsatz von Adblockern haben, beispielsweise den Einsatz einer eigenen Werbeblockersperre.