Landgericht Düsseldorf
Vodafone-Urteil: Keine Datenautomatik ohne Zustimmung
Der Düsseldorfer Mobilfunkanbieter Vodafone darf künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben.
Dies hat das Landgericht Düsseldorf nun nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) entschieden. Nach Auffassung des Richters würden die Klauseln nicht mit dem Grundsatz harmonieren, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können.
Unter anderem beanstandete der VZBV zwei Vertragsklauseln, die es Vodafone ermöglichten bestehende Verträge zu ändern. So hieß es etwa in den Fußnoten:
- „Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.“
- „Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket […]“.
Nach Angaben des VZBV handelt es sich bei der Datenautomatik um eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung.
Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken des vzbv. Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können. Das solle Kunden vor ungewollten rechtlichen Bindungen schützen. Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.
Das Urteil könnte Signalwirkung haben. Neben Vodafone bieten mehrere andere Unternehmen ebenfalls Mobilfunkverträge, bei denen ohne vorheriges Einverständnis der Kunden nach Verbrauch eines festgelegten Datenvolumens automatisch weitere Pakete hinzugebucht werden. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München diesbezüglich erwartet der VZBV in Kürze in einem Parallelverfahren.
Das Urteil (Az.12O311/15) des LG Düsseldorf könnt ihr in diesem PDF einsehen.