Keine Erlaubnis vorhanden
Verlinkte Artikel: Apple geht gegen Schlagzeilen-App vor
Der Erfahrungsbericht des Entwicklers Matt Stanford ist zwar frustrierend, unterscheidet sich auf den ersten Blick aber nur marginal von ähnlich Entwickler-Geschichten über die auslaugende Kommunikation mit Apples App Store-Einlasskontrolle.
Kleine Anekdote: Auch die ifun.de-App hing hier mal mehrere Wochen fest, da wir in einem Beitrag über die Beta einer noch unveröffentlichten iOS-Aktualisierung geschrieben hatten – die Tatsache, dass Apple diese selbst per Pressemitteilung angekündigt hatte, interessierte in der App Store-Einlasskontrolle niemanden.
Doch zurück zu Matt Stanford: Der Programmierer zeichnet für den Hacker News Client Hacker News Zero verantwortlich und zeigt in seiner App den Inhalt der gleichnamigen Link-Empfehlungs-Webseite an.
Auf Hacker News teilen und bewerten Tech-Enthusiasten interessante Online-Artikel. Die Webseite gehört dem Risikokapital-Unternehmen Y Combinator und bietet interessierten Entwicklern sogar gesonderte Programmierschnittstellen an, damit diese die Link-Empfehlungen übernehmen und in ihren Apps anzeigen können.
Wir nutzen seit geraumer Zeit die Gratis-App MiniHack zum Zugriff auf das Angebot.
Aus Richtung der Hacker News-Betreiber hatte „Hacker News Zero“ also keine Repressalien befürchten – Apple jedoch ist seinerseits nun eingeschritten. Unter Verweis auf Punkt 5.2.2 der Entwickler-Richtlinien, stört sich das Prüf-Team auf einmal daran, dass Stanfords App News-Überschriften zu den Artikeln der entsprechenden Webseiten zeigt.
Ihre App enthält Inhalte oder Funktionen, die möglicherweise Rechte an Nachrichten und Medienunternehmen wie Harper’s Magazine, Ars Technica und TechCrunch verletzen.
In Punkt 5.2.2 der Entwickler-Richtlinien heißt es dazu:
Wenn Ihre App den Zugriff auf einen Service eines Drittanbieters verwendet, darauf zugreift, den Zugriff auf diesen bereitstellt oder diesen anzeigt, stellen Sie sicher, dass Sie ausdrücklich dazu berechtigt sind, dies unter den Nutzungsbedingungen des Services zu tun. Die Genehmigung muss auf Anfrage erteilt werden.
Anders formuliert: Apple setzt quasi voraus, dass Stanford nachweist, von allen auf Hacker News verlinkten Quellen die Berechtigung eingeholt zu haben, ihre Inhalte anzuzeigen und verlinken zu dürfen. Ein Ding der Unmöglichkeit.
Wer jetzt an den immer größer werdenden Stellenwert von Apple News denken muss, ein vom Aufbau vergleichbares Angebot, das jedoch redaktionell betreutet wird, befindet sich hoffentlich auf einer ganz falschen Fährte. Wir hoffen zumindest, dass Stanfords einfach nur mit zwei Pappnasen der Einlasskontrolle aneinander gerasselt ist und Apple hier keinen Präzedenzfall schaffen will.