Muss "freiwillig und befristet" sein
Verbraucherzentrale: Fünf Bedingungen für „Anti-Corona-App“
Auf den Spuren von Justizministerin Christine Lambrecht, die erst gestern ihre grundsätzliche Zustimmung für die Nutzung von Handy-Bewegungsdaten im Kampf gegen das Coronavirus signalisierte, hat sich nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in die laufende Diskussion um den möglichen Einsatz einer „Anti-Corona-App“ in Deutschland eingeschaltet.
Im Gespräch ist eine Bluetooth-App, die kontinuierlich ein individuelles Signal aussendet und gleichzeitig nach den Signalen anderer Smartphones in der unmittelbaren Umgebung Ausschau hält und diese gewissenhaft notiert. Der positive Test eines Anwenders würde dann dafür sorgen, dass alle Smartphone-Nutzer alarmiert würden, die Kontakt mit dessen Signal hatten.
Grundsätzlich halten die Verbraucherschützer die Bereitstellung einer entsprechenden Anwendung für sinnvoll, die App müsste allerdings fünf Bedingungen erfüllen: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein.
vzbv-Vorstand Klaus Müller kommentiert:
[…] Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten weitergeben. Es dürfen lediglich notwendige Daten erhoben und weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Unternehmen oder gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung – z.B. für kommerzielle Zwecke – muss ausgeschlossen sein. Die Daten dürfen ausschließlich dem Gesundheitsschutz dienen. Die Speicherung der Daten muss zeitlich befristet sein.
Die Corona-Krise darf nicht als Einfallstor dienen, um Unternehmen neue Zugriffe auf private Daten zu geben. Kommunikationsdaten beinhalten sensible und persönliche Informationen und genießen grundrechtlichen Schutz. Dieser Schutz darf nicht leichtfertig aufgegeben werden. Der Versuch von Wirtschaftsseite, im Rahmen der Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung rechtliche Regeln zu lockern, unter denen Unternehmen zu eigenen Zwecken elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten dürfen, hat viel Misstrauen gesät.