Vertragsbedingungen unzulässig
Verbraucherschützer mahnen Instagram ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt insgesamt 18 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Instagram und verlangt von der Facebook-Tochter, die beanstandeten Punkte bis Jahresende zu überarbeiten.
Als unzulässig sehen die Verbraucherschützer beispielsweise die Tatsache, dass Instagram auch deutschen Kunden kalifornisches Verbraucherrecht vorschreibt. Dementsprechend habe das Unternehmen seine Haftung stark eingeschränkt und sei der Ansicht, Werbung müsse nicht als solche gekennzeichnet werden. Zudem wird eine Klausel kritisiert, die Instagram die kostenfreie und weitreichende Verwendung der von Nutzern eingestellten Inhalte gewährt.
Die Verbraucherschützer stören sich auch an einer Passage in der Datenschutzrichtlinie, nach der Instagram sich im Recht sieht, personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Nutzer an Werbepartner herauszugeben . Des Weiteren war das Impressum des Angebots nach Sicht des vzbv nicht vollständig.
Instagram habe sich bereits einsichtig gezeigt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. In den kommenden Wochen muss das Unternehmen nun seine Webseite und die Vertragsbedingungen überarbeiten und darf die betroffenen Geschäftsbedingungen nach Ablauf der gesetzten, spätestens zum Jahresende auslaufenden Fristen nicht mehr verwenden.
Weiterführende Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband.