Urheberrechtsabgabe: Künftig auch GEMA-Gebühren für iPhone und iPad
In Deutschland wird künftig auch eine Pauschalabgabe für Mobiltelefone und Tablets fällig. Die Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst haben stellvertretend für die Rechteinhaber mit dem Branchenverband BITKOM entsprechende Tarife ausgehandelt.
(Bild: Shutterstock)
Bei der sogenannten Urheberrechtsabgabe handelt es sich um einen fixen Betrag, mit dem die Nutzungsrechte für auf diesen Geräten erstellte Vervielfältigungen für privaten und sonstigen eigenen Gebrauch abgegolten werden sollen. Im Digitalverband BITKOM organisierte Importeure und Hersteller müssen demnach fortan für jedes privat genutzt Tablet 7 Euro und für jedes privat genutzte Mobiltelefon 5 Euro abführen, für sogenannte „Business-Geräte“ wird grob die Hälfte dieser Beträge fällig.
Ein Sprecher der Verwertungsgesellschaften dazu:
Mit den beiden Gesamtverträgen werden auf dem Verhandlungswege jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten beendet. Ohne diese Vereinbarungen müssten die Rechteinhaber auf unabsehbare Zeit weiter auf die ihnen zustehenden Vergütungen für die private Vervielfältigung ihrer Werke warten.
Apple führt die pro Gerät abgeführte Urheberrechtsabgabe im hauseigenen Onlineshop stets separat auf. Für einen iMac werden derzeit beispielsweise 10,55 Euro fällig.
Mit Blick auf das iPad war die Urheberrechtsabgabe schon einmal Thema. Nach Einführung des Tablets Jahr 2010 hatte Apple mit Verweis auf die Urheberrechtsabgabe hierzulande höhere Preise als in anderen europäischen Ländern angesetzt. Damals war zunächst nicht klar, ob neu eingeführte Urheberrechtsabgabe für PCs auch für „Tablet-PCs“ gelte.