50.000 Überwachungen
Überwachungsmaßnahmen: Telekom informiert über Anschlussüberwachungen
Nicht nur in den USA, auch hierzulande kontaktieren die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden regelmäßig die Mobilfunkanbieter um Anschlussüberwachungen einzuleiten, Verkehrsdatensätze einzusehen und IP-Adressinhaberdaten zu ermitteln.
Mit ihren heute veröffentlichten Zahlen gewährt die Telekom erstmals einen Einblick in Ausmaß und Umfang der Auskunftsersuchen im Jahr 2013.
Die Telekom, darauf verweist der Mobilfunker bereits im einleitenden Absatz, ist gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft zu erteilen und Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Um zukünftig für mehr Transparenz zu sorgen, veröffentlicht die Telekom nun regelmäßig die jährlichen Zahlen.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 946.641 IP-Adressinhaberdaten ermittelt, 49.796 Anschlussüberwachungen eingeleitet, 436.331 Verkehrsdatensätze abgefragt und 28.162 Teilnehmerbestandsdaten an Polizei, Verfassungsschutz und Co. ausgegeben.
Mit ihrer Transparenz-Offensive folgt die Telekom den Beispielen von Google und Apple. Beide Online-Konzerne haben im laufenden Jahr Zahlen zur staatliche Abfrage von Nutzerdaten veröffentlicht.
Auf ihrer jetzt freigegebenen Sonderseite beschreibt die Telekom die Verfahrensschritte:
Die Telekom achtet streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. Sofern Behörden in diese Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, stellt die Telekom die rechtlich einwandfreie Bearbeitung staatlicher Überwachungs- und Auskunftsersuchen sicher. Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen werden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht, d.h. es sind immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollieren. Diese Vorgehensweise schützt vor Arbeitsfehlern. Die einzelnen Bearbeitungsschritte werden ausführlich dokumentiert und unterliegen der regelmäßigen Kontrolle durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie durch die Bundesnetzagentur. Zusätzlich prüfen der Datenschutzbeauftragte und die interne Revision der Deutschen Telekom.