Gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden
Trotz Apple Pay-Gesetz: Sparkasse verzichtet auf NFC-Zugriff
Es war abzusehen: Nachdem sich Apple und die Sparkassen im vergangenen Herbst doch noch darauf einigten die Karten des Kreditinstitutes auch über Apple Pay verfügbar zu machen, scheinen sich die Sparkassen nun von einer ihrer Verhandlungspositionen zu verabschieden.
Sparkassen bieten ihren Kunden für das mobile Bezahlen ein System an, das sowohl für Android-Geräte, als auch iPhones offen ist. Es liegt an Apple, die entsprechende NFC-Schnittstelle freizugeben, damit alle Kunden diesen technischen Marktstandard in gleicher Weise nutzen können.
— Berliner Sparkasse (@BerlinerSpk) August 1, 2018
Nach Angaben des CAPITAL-Magazins „Finance Forward“ wollen die Sparkassen den einst vehement geforderten NFC-Zugriff nun doch nicht nutzen. Unter Berufung auf einen Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands meldet „Finance Forward“, dass man weder einen Antrag auf den NFC-Zugriff gestellt habe, noch Pläne diesbezüglich existieren.
Ein Strategiewechsel, der gerade mit Blick auf die Ende des vergangenen Jahres hastig verabschiedeten, gesetzlichen Grundlagen verwundert.
- Apple Pay-Gesetz ist durch: Bundesrat erzwingt NFC-Öffnung
Die Sparkassen haben die rechtlichen Voraussetzungen und wohl auch die benötigten Entwickler-Ressource um die vom Gesetzgeber forcierte NFC-Öffnung hierzulande auszunutzen, wollen aber nicht mehr.
In der im Sommer 2018 ausgegebenen Pressemitteilung zum Start der „Mobiles Bezahlen“-App auf Android-Geräten klang dies noch ganz anders. Hier erklärten die Sparkassen damals:
[…] Wer Mobiles Bezahlen nutzen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und am Online-Banking teilnehmen. Die App „Mobiles Bezahlen“ ist ab 30. Juli 2018 bei Google Play verfügbar und kann auf allen NFC-fähigen Android-Smartphones ab Version 5.0 genutzt werden. Mit iPhones kann „Mobiles Bezahlen“ noch nicht genutzt werden, da Apple die entsprechende Schnittstelle in den Geräten bisher nicht freigegeben hat.