Telekom: „Wer mehr Transparenz fordert, muss das beim Gesetzgeber tun“
Mit dem Eintrag „Telekom und der Geheimdienst“ im Hausblog des Mobilfunkanbieters hat sich der Bonner Netzbetreiber heute öffentlich zur Zusammenarbeit mit deutschen und ausländischen Geheimdiensten geäußert. Anlass ist die anhaltende Medien-Kritik, die erstmals nach Veröffentlichung der Snowden-Unterlagen laut wurde und die Rolle der Telekom in der Geheimdienstaffäre rund um die NSA, dies gesteht der Auto Philipp Blank offen ein, oft wenig schmeichelhaft beschreibt.
In ihrem Text stellt die Telekom fest: Es gibt keinerlei Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten. Im Rahmen einer internen Untersuchung habe man zudem keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die eigene Infrastruktur manipuliert worden wäre und sich Geheimdienste so selbst Zugang verschafft haben könnten.
Anders sieht es bei inländischen Geheimdiensten aus. Da gibt es eine Zusammenarbeit, denn dazu sind sämtliche Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet. Aber auch hier gilt: Wir halten uns streng an die rechtlichen Grundlagen. Oberste Priorität haben die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Schutz der Daten unserer Kunden. […] So muss dem BND beispielsweise an einem Punkt im Inland die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben werden. Telekommunikationsunternehmen haben in ihren Räumen den Zutritt von BND-Mitarbeitern zu ermöglichen und die Aufstellung von technischer Ausrüstung des BND zu dulden.
Die Telekom unterstreicht, dass das gesetzliche Verbot, über mögliche Überwachungsmaßnahmen zu sprechen, ein Plus an Transparenz unterbindet. Öffentlich kommunizieren könne man nur, wie die Arbeit mit Sicherheitsbehörden grundsätzlich funktioniert.
Für wilde Spekulationen über die Rolle der Telekom bei der Arbeit der Geheimdienste, dies versichert der abschließende Absatz des Blog-Eintrages, gäbe es also keinen Anlass.
Wer mehr Transparenz fordert, muss das beim Gesetzgeber tun. Wir halten uns an die Spielregeln des Rechtstaats und der parlamentarischen Demokratie.