Telekom: Vorzeitige Vertragsverlängerungen erst 4 Wochen vor Ablauf?
ifun.de-Leser Marcus macht uns auf seinen Dialog mit der „Social Media“-Abteilung der Telekom aufmerksam. So scheint der Bonner Netzbetreiber die Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsverlängerung erneut angepasst zu haben.
Telekom-Hilft Mitte März auf Twitter
Anstatt die Vertragsverlängerungen von Bestandskunden mit einem Vorlauf von einem guten Vierteljahr zu akzeptieren, müssen willige Vertrags-Verlängerer (wie im beschriebenen Fall) bis kurz vor Schluss der Vertragslaufzeit ausharren und können die Laufzeit erst einen Monat vor dem regulären Vertragsende erneuern.
Nach Angaben des Telekom-Hilft-Teams wurden die Fristen für vorzeitige Vertragsverlängerungen entsprechend angepasst. Eine neue Frist, die gerade mit Blick auf die aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vielleicht nicht ganz glücklich gewählt wurde. So heißt es in den Telekom-AGB (PDF):
Verträge über Mobilfunk-Anschlüsse mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
Vertragskunden konnten sich bislang also zwischen Verlängerung und Kündigung entscheiden.
Wirklich neu oder stets variabel?
Da wir uns noch gut an die 6-Monats-Regel in 2012 erinnern konnten, haben wir direkt bei der Telekom nachgefragt. Handelt es sich wirklich um neue Fristen? Ein Telekom-Sprecher erklärt gegenüber ifun.de:
Grundsätzlich ist der Kunde an seine Vertragslaufzeit gebunden ist. Die Fristen zur vorzeitigen Vertragsverlängerung können sich im Rahmen von Kampagnen jedoch jederzeit ändern. Eine vorzeitige Vertragsverlängerung von einem Tarif mit Endgerät in einen Tarif mit Endgerät ist gegen einen Endgeräte-Zuschlag seit 2015 in verschiedenen Abstufungen möglich (x-6 bis x-1) […]
Übrigens: Die Telekom gliedert ihre Verträge in den AGB mittlerweile in vier Kategorien: Verträge ohne Mindestlaufzeit, Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten, Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten