StreamOn-Rechtsstreit geht weiter
Telekom Quartalszahlen: Mehr Datenverbrauch, mehr StreamOn
Die Deutsche Telekom hat ihre Zahlen für das 3. Quartal 2019 vorgelegt und freut sich erneut über ein solides Ergebniswachstum. Im Q3 2019 stieg der Konzernumsatz auf 20,01 Milliarden Euro. Satte 4,8% mehr als im vergleichbaren Vorjahresquartal.
In Deutschland, hier ist die Telekom weiterhin Marktführer bei den Festnetz- und den Mobilfunk-Umsätzen, wurde dabei ein Umsatz von 5,5 Milliarden erwirtschaftet.
Im Mobilfunk-Bereich gewann die Telekom in den ersten neun Monaten 2019 ca. 1.396.000 Kunden gegenüber dem Jahresende 2018 hinzu – davon entfielen insgesamt 452.000 Kunden auf das eigene Vertragskundengeschäft der Marken „Telekom“ und „congstar“. Die Zahl der Prepaid-Kunden stieg um 1.693.000 Kunden.
Durchschnittlicher Datenverbrauch steigt
Der durchschnittliche Datenverbrauch der Telekom-Kunden hat im Vergleich zum Vorjahresquartal um 58% zugenommen und liegt bei 3,8GB pro Monat. Fast verdoppelt hat sich zudem die Anzahl der StreamOn-Nutzer. Während die umstrittene Zubuch-Option in den ersten neun Monaten 2018 1,5 Million Nutzer zählte, sind es in den ersten 9 Monaten 2019 2,8 Millionen Telekom-Kunden die sich für die optionale Sonderbehandlung ausgesuchter Online-Dienste entschieden.
StreamOn-Rechtsstreit geht weiter
Die rechtliche Bewertung der StreamOn-Option ist für die Telekom zudem noch nicht überstanden. Zwar hat man die durch die Bundesnetzagentur geforderten Anpassungen umgesetzt, wird den Klageweg aber weiter beschreiten, um diese langfristig wieder zurücknehmen zu können.
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in einem am 15. Juli 2019 veröffentlichten Eilverfahrens-Beschluss, dass die Anordnungen der BNetzA hinsichtlich der Datenverkehrsoptimierung bei Internet-Zugangsdiensten sowie der Verpflichtung zum Angebot auch im EU-Ausland zunächst zu befolgen sind.
Im Einvernehmen mit der BNetzA haben wir unser Produkt gemäß der behördlichen Vorgaben angepasst. Dessen ungeachtet wird die Vereinbarkeit der Maßnahmen zur Datenverkehrsoptimierung sowie der Beschränkung des Angebots auf das Inland mit EU-Netzneutralitätsregeln im regulären Klageverfahren (sog. „Hauptsacheverfahren“) vor dem Kölner Verwaltungsgericht überprüft.