Telekom: «Nicht alle Spotify-Funktionen Bestandteil des Inklusivvolumens»
Über den unglücklichen Umstand, dass der Streaming-Dienst Spotify trotz aktiver Musik-Option im Telekom-Vertrag am persönlichen Datenvolumen nagen kann – dieses im schlechtesten Fall sogar komplett aufbraucht – haben wir gestern berichtet und warten seitdem auf die offizielle Stellungnahme der Pressestelle.
Diese liegt bislang zwar noch nicht vor, der Bonner Mobilfunker hat sich vor wenigen Minuten jedoch auf Facebook zu Wort gemeldet und verblüfft mit der Aussage seines dort aktiven Telekom-Hilft-Teams sogar die Pessimisten unter den betroffenen Bestandskunden.
ifun.de-Leser Tobias, hat die gestern Abend geschilderten Probleme noch mal zusammengefasst und die Telekom-Hilft-Belegschaft erneut gefragt, ob der Umstand, dass das Laden von CD-Covern und die Nutzung der „Reinhören“-Funktion gegen das persönliche Datenvolumen gerechnet wird, bekannt ist.
Die Antwort lässt sich mit fünf Wörtern auf den Punkt bringen: Ja. Und offenbar auch gewollt. Nach Angaben des Telekom-Teams sind die Funktionen innerhalb der Spotify-App „nicht Bestandteil des Inklusivvolumens“.
Hallo Tobias, Ihre Recherche stimmt, dies ist kein Fehler. Diese Funktionen sind nicht Bestandteil des Inklusivvolumens und belasten daher Ihr Datenvolumen: Nutzung der Spotify-Features „Entdecken“, das Laden der Cover innerhalb der Suchfunktion und die Nutzung der Funktion „Browse“.
Nicht aufs Volumen geht: Suchen, Abspielen (Streamen) und Download von Titeln und Playlisten. Viele Grüße Jasmin
Wir warten weiter auf die Pressestelle.