Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Verfahren um 50%-Rabatte zieht sich
Der Streit zwischen der Taxi-Genossenschaft Taxi Deutschland und dem App-Anbieter MyTaxi – inzwischen eine Daimler-Tochter – wird sich noch bis in das nächste Jahr strecken. Ausschlaggebend hierfür ist eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Dieses hat im laufenden Hauptverfahren heute auf ein Urteil verzichtet und die Urteilsverkündung auf den 19. Januar vertagt.
Die Taxi-Genossenschaft wirft dem Daimler-Konzern vor, sich mit massiven Rabattaktionen Marktanteile am Taximarkt „erkauft“ zu haben. Im Sommer hatten die Macher der Mytaxi-App über einen Zeitraum von acht Wochen Fahrpreis-Rabatte von 50% ausgelobt, um potentielle Kunden so zur Nutzung der eigenen iPhone-Applikation zu bewegen.
Eine Vorgehen, dass die deutschen Taxizentralen scharf kritisiert haben:
700 Taxizentralen Deutschlands sind dadurch einem Verdrängungswettbewerb ausgeliefert. Sie arbeiten grundsätzlich genossenschaftlich, kostendeckend, ohne Gewinne. Sie können und dürfen gemäß PBefG keine Rabatte anbieten. Hat Mytaxi sie mit fortlaufenden Rabattaktionen erst einmal gegen die Wand gedrückt, können Verbraucher nur noch unter gewinnorientierten internationalen Großkonzernen wählen (Mytaxi ist eine 100-prozentige Daimler-Tochter). In einer solchen Welt sind fortlaufende Rabatte aber nicht auf Dauer, Wucherpreise zu Stoßzeiten folgen.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, ist davon überzeugt im Januar Recht zu erhalten und spricht sich klar gegen den Einsatz von Rabatten aus. „Vermeintlich billige Taxifahrten gaukeln der Bevölkerung vor, Taxifahren könne billiger sein. Dabei wird der Rabatt von einem finanzstarken globalen Unternehmen subventioniert. “
Sobald das Landgericht Frankfurt die Frage geklärt hat, ob Rabatte auf behördlich festgelegte Taxitarife rechtswidrig sind, melden wir uns mit einem Update zum Verfahren.