Vorschriften zur Netzneutralität unklar
Telekom: „StreamOn“-Verfahren kommt vor den Europäischen Gerichtshof
Mit Beschluss vom gestrigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln das Klageverfahren der Telekom Deutschland ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung mehrerer Netzneutralitäts-Vorschriften vorzulegen. Ein Vorgehen, das an die Causa Vodafone erinnert. Zur Erinnerung: Die Telekom hatte auf den Rechtsweg gesetzt , um sich gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur zu wehren, die Teile der StreamOn-Option als unvereinbar mit dem Gebot der Netzneutralität erklärte. Ein ... →