Bundesnetzagentur klagt erfolgreich
StreamOn: Richter sehen erneut Verstoß gegen Netzneutralität
Die StreamOn-Angebot der Telekom steht erneut unter Feuer. Medienberichten zufolge hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Meinung der Bundesnetzagentur, das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität, bestätigt.
Einem Bericht von Focus Online zufolge haben die Münsteraner Richter der Bundesnetzagentur in einem Eilverfahren bestätigt, dass das StreamOn-Angebot gegen die Netzneutralität verstößt und der Datenverkehr nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt werde. Allerdings ist eine weiterführende Entscheidung diesbezüglich noch am Kölner Verwaltungsgericht anhängig, daher ist die aktuelle Entscheidung keineswegs final.
Die Netzagentur wolle dennoch „zügig“ eine Anpassung des Produkts erreichen und die Telekom zu einer Anpassung oder gar Einstellung des Angebots zwingen. Wir haben Stellungnahmen von beiden Parteien angefordert und informieren euch weiter.
Hauptkritikpunkt im Zusammenhang mit der aktuellen Entscheidung ist die Tatsache, dass die Telekom Kunden abhängig vom gebuchten Vertrag unterschiedlich behandelt und bei Videostreams beispielsweise die Qualität der Streams je nach Vertrag teils reduziert.