Genauer Wortlaut
StreamOn: Neue Telekom-Preisliste mit „Vorbehalt“
Die Telekom hat eine neue Version der Preisliste „Zubuchoptionen Mobilfunk Privatkunden“ veröffentlicht. Das Dokument (PDF) ist auf den 8. August datiert und löst die bislang gültige Preisübersicht mit Stand 21. Juni 2019 (PDF) ab.
Die Verfügbarkeit des PDFs ist interessant, da die Telekom ihre gestern angekündigten StreamOn-Änderungen hier erstmals verschriftlicht vorlegt.
Zur Erinnerung: Um den gerichtlich bestätigten Auflagen der Bundesnetzagentur nachzukommen hatte die Telekom angekündigt, Videos für StreamOn-Kunden fortan stets in der maximal verfügbaren bzw. vom Anbieter bereitgestellten Qualität auszuliefern und die Qualität nicht mehr auf maximal 1,7 MBit/s zu reduzieren beziehungsweise, um mit der Telekom zu sprechen, eine „Bandbreitenoptimierung“ vorzunehmen.
Der Passus in den neuen Preisliste ist wie folgt formuliert:
Sämtliche Videostreaming-Inhalte der teilnehmenden Partner werden – wie auch die der nicht teilnehmenden Anbieter – in der maximal vom jeweiligen Anbieter des Audio- und Videostreamings angebotenen Übertragungsrate übertragen. Vorbehalt: Die Telekom behält sich vor und kann Videostreaming-Inhalte der teilnehmenden Partner (wieder) in mobil optimierter Qualität mit bis zu 1,7 Mbit/s übertragen, sofern dies den rechtlichen Regelungen entspricht.
Mit dem Vorbehalt hält sich die Telekom, die bereits ankündigte Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen zu wollen, eine Hintertür offen, die bei geänderter Rechtslage schnell wieder geschlossen werden kann und dann auch für Kunden gilt, die die StreamOn-Option erst jetzt buchen.