Rufnummernportierung
Stornierte Kündigungen: Vodafone und Telefónica erfolgreich abgemahnt
„Telekommunikationsanbieter dürfen auch bei Problemen mit der Rufnummernportierung vom alten zum neuen Anbieter nicht die Vertragskündigungen von Verbrauchern ignorieren.“ Dieser Ansicht sind die Marktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverband und haben deshalb die Anbieter Vodafone und Telefónica erfolgreich abgemahnt.
Die benannten Unternehmen waren den Verbraucherstützen zufolge Gegenstand von Kundenbeschwerden diesbezüglich. Sowohl Vodafone als auch Telefónica hatten offenbar Vertragskündigungen für ungültig erklärt, nur weil der Antrag auf Rufnummernportierung beim neuen Anbieter zurückgezogen wurde oder es Probleme bei der Portierung gab.
Tom Janneck, Teamleiter „Marktwächter Digitale Welt“ in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
Die Rufnummernportierung ist von der Kündigung des Telefonvertrages rechtlich unabhängig. Kündigt ein Kunde also fristgerecht seinen Vertrag, dann kann das Unternehmen nicht eigenmächtig eine Vertragsverlängerung einleiten. Will ein Anbieter seine Kunden glauben machen, das sei anders, dann kann man nicht nur von einer Irreführung über die dem Vertragspartner zustehenden Rechte sprechen, in solchen Fällen nutzen Telefónica und Vodafone schlichtweg die Rechtsunkenntnis der Verbraucher aus.
Die Verbraucherschützer stellen für Betroffene ein Beschwerdeformular zur Verfügung und wollen das Thema weiter im Auge behalten. Vodafone und Telefónica haben der Pressemitteilung zufolge bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.