ADAC: Siri-Einsatz im Auto nur mit Headset oder iPhone-Halterung
Siri, Apples sprachgesteuerte Bedienhilfe, bietet sich nicht nur beim Joggen und Radfahren an, auch im Auto ermöglicht die aufmerksame iPhone 4S Assistentin die Smartphone-Nutzung ohne den Blick auf das Display. Doch lässt sich der Siri-Einsatz mit der deutschen Straßenverkehrsordnung vereinbaren? Wir haben beim ADAC nachgefragt. Die Antwort der KFZ-Experten ist eindeutig: So lange das iPhone zur Aktivierung des Sprach-Assistenten nicht in die Hand genommen werden muss, dürfen Anrufe initiiert und Wetter-Anfragen abgesetzt werden.
ifun.de gegenüber erläutert der ADAC:
Zur Aktivierung des Dienstes „Siri“ ist es erforderlich, einen Button auf der Front des iPhones zu drücken, bevor der Sprachbefehl abgesetzt werden kann.
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Fahrzeugführer während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss. Ist das iPhone im Fahrzeug befestigt und liegt es z.B. in der Mittelkonsole, so kann der Button gedrückt werden, ohne dass dazu das iPhone in die Hand genommen werden muss. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor, der nach dem Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße von € 40,- sowie 1 Pukt in Flensburg geahndet wird.
Im Klartext: Solltet ihr das iPhone mit einem Headset bedienen oder eine der flexiblen Auto-Halterungen (etwa TomToms aktive GPS-Halterung) einsetzen, steht der Konversation mit Siri während der Fahrt nichts mehr im Weg.