§23, Absatz 1b der Straßenverkehrs-Ordnung
Sind Blitzer-Apps verboten? ZDF WISO antwortet mit Jein
Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO hat sich in seiner Ausgabe vom 20. März 2017 kurz mit der Legalität sogenannter Blitzer-Apps auseinandergesetzt und versucht die Frage „Sind Blitzer-Apps verboten?“ mit Hilfe des Verkehrsrechtlers Kay Reese zu beantworten.
Dass die Rechtslage hier nicht eindeutig geklärt ist, zeigt unter anderem die noch immer anhängige Verfassungsbeschwerde, die nach der Entscheidung in einer Bußgeldsache des Oberlandesgerichts Celle vom 3. November 2015 eingereicht wurde – ifun.de berichtete.
Reese verweist in seiner Bestandsaufnahme auf §23, Absatz 1b der Straßenverkehrs-Ordnung. Hier heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ein Absatz, der in Bezug auf den Fahrzeugführer eindeutig ausfällt, allerdings nicht feststellt, wie sich ein möglicherweise anwesender Beifahrer zu verhalten hat.
Zum Nachlesen
- iPhone am Steuer: 60€ Bußgeld für „Griff zum Ladekabel“
- Oberlandesgericht Celle: Bußgeld für Blitzer-Apps
- Bußgeld für Blitzer-Apps: Verfassungsbeschwerde eingereicht