Schlappe für Apple: BGH erklärt Entsperr-Patent für nichtig
In seinem Urteil vom 25. August 2015 (Kennziffer: X ZR 110/13) hat der Bundesgerichtshof das von Apple gehaltene Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt.
Der Bundesgerichtshof folgt mit seiner Entscheidung dem Antrag der Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH, die das Streitpatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen hatte und bestätigt das initiale Urteil von vom 4. April 2013.
Die Erfindung betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), beispielsweise eines Mobiltelefons. Nach den Ausführungen der Patentschrift war es bekannt, solche Geräte gegen unabsichtliche Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt zeitweise zu sperren und durch Berührung bestimmter Bildschirmbereiche in einer vorgegebenen Reihenfolge wieder zu entsperren. Das Streitpatent möchte das Entsperren benutzerfreundlicher gestalten. Es schlägt daher im Wesentlichen vor, dass der Nutzer zum Entsperren des Geräts eine bestimmte (Finger-)Bewegung (Wischbewegung) auf der Berühroberfläche ausführt. Dabei wird ihm auf dem Bildschirm eine grafische Hilfestellung gegeben, indem sich ein Entsperrbild „im Einklang mit der Fingerbewegung“ auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm bewegt.
In seiner Begründung gibt der BGH an, dass das vom schwedischen Hersteller Neonode vertriebene Mobiltelefon N1 bereits alle Merkmale der Erfindung bis auf die Anweisung dem Nutzer auf dem Bildschirm ein Entsperrbild anzuzeigen, vorwegnehmen.
Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Mit Dank an Ehssan.