Rückkehr zur Halbjahresregelung: Die vorzeitige Vertragsverlängerung bei der Telekom
Am 4. November, knapp einen Monat nach dem Verkaufsstart des iPhone 4S in Deutschland, modifizierte die Telekom ihre Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsverlängerung.
Anstatt die Vertragsverlängerung bereits nach 18 Monaten zu ermöglichen und die maximale Restlaufzeit von sechs Monaten mit in den Neuvertrag zu übernehmen, gab es die damals knappen iPhone 4S-Modelle – zusammen mit dem Neuvertrag – frühestens vier Monate vor dem Ende des Laufzeit-Vertrages. Jetzt lässt sich der Wechsel wieder wie gewohnt, sechs Monate vor dem Laufzeitende anstoßen. Wir Bedanken uns bei Petra, Daniele und Bernhard.
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