Roaming-Ende: Verbraucherzentralen kritisieren Preisobergrenzen
Der endgültige Abschied von den europaweit gültigen Roaming-Gebühren war eigentlich für 2017 geplant. Ab dem kommenden Sommer, so die Pläne der EU-Kommission, sollten Verbraucher nach nunmehr drei Tarif-Anpassungen, endlich nicht mehr extra zahlen müssen, wenn sie im EU-Ausland mobil telefonieren, im Netz surfen oder SMS versenden.
Doch das Ende der Roaming-Gebühren steht nicht nur auf wackeligen Füßen – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stellt der heutige Vorschlag der EU-Kommission zu den neuen Preisobergrenzen für Roaming-Großhandelstarife die langfristige Abschaffung der Zusatzkosten sogar in Frage.
Der heute vorgestellte Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht folgende Preisobergrenzen für Roaming-Vorleistungsprodukte – die Großhandelstarife – vor, die bis zum Jahr 2022 gesetzlich festgeschrieben werden sollen:
So sieht der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission die drei folgenden Preisobergrenzen für Großhandelstarife vor und empfiehlt eine gesetzliche Fixierung bis 2022:
- mobiles Telefonieren: 4 ct/Min (vorher: 5 ct/Min)
- SMS-Versand: 1 ct/SMS (vorher: 2 ct/SMS)
- Internetsurfen: 0,85 ct/MB (vorher: 4 ct/MB)
Ein Vorstoß, den der vzbv scharf kritisiert. Zum einen seinen die geplanten Preisobergrenzen zu hoch. Zum anderen hätten die Tarife das Potenzial kleinere Anbieter vom Markt verdrängen:
Die Erfahrung zeigt, dass sich die tatsächlichen Großhandelspreise meist nah an den Obergrenzen bewegen. Gerade kleinen Anbieter oder Anbietern ohne eigenes Netz fehle die Verhandlungsmacht, um niedrigere Großhandelspreise zu vereinbaren.
Der vzbv befürchtet, dass diesen Anbietern nur zwei Möglichkeiten bleiben: Entweder sie nutzen eine Klausel, die ihnen weiterhin erlaubt, Roaming-Gebühren von Verbrauchern zu erheben (Tragfähigkeitsklausel), oder sie schränken das gebührenfreie Roaming für ihre Endkunden im Rahmen der sogenannten „angemessenen Nutzung“ drastisch ein. Nur so ließen sich die hohen Großhandelskosten decken. Das mache ihr Angebot teurer und für Verbraucher weniger attraktiv. Die Folge: Die Anbieter würden vom Markt verdrängt und damit auch ihre Innovationsleistung. Um weiter Wettbewerb zu ermöglichen, fordert der vzbv, die Obergrenze für mobiles Telefonieren auf deutlich unter 4ct/Min abzusenken.
Wie eine brauchbare Lösung aussehen könnte hat der vzbv bereits im Oktober 2015 erklärt und in seinem Positions-Papier „Roaming-Gebühren in Europa abschaffen“ (PDF-Download) zusammengefasst.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen sich nun Europäisches Parlament und der Rat der Minister der EU auf einen gemeinsamen Text einigen. Da die Roaming-Gebühren für Verbraucher ab Juni 2017 entfallen sollen, ist bis dahin eine Entscheidung zu den Preisobergrenzen im Großhandel nötig.