„Recht auf Vergessenwerden“: Google löscht jede zweite Anfrage
Das Statistik-Portal Statista hat die von Google ausgegebenen Zahlen zur Nutzung des „Recht auf Vergessenwerdens“ aufgedröselt und informiert über die Erfolgsaussichten persönlicher Lösch-Anträge.
Googles mobiles Löschantragsformular
Insgesamt hat Google demnach 1.037.999 URLs, für die Nutzer einen Lösch-Antrag gestellt hatten, gemäß dem europäischen Datenschutzrecht geprüft und sich anschließend immerhin zu entscheiden 41 Prozent auch tatsächlich zu entfernen.
Deutsche Nutzer zeichneten für 187.091 einzelne Lösch-Anträge verantwortlich – aus den Suchergebnissen entfernt wurden jedoch nur rund 90.000.
Google reagiert mit den Löschungen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Einzelpersonen die Beantragung der „Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ einräumt.
Konkret wurde per Gerichtsurteil beschieden, dass Google Nutzern die Möglichkeit einräumen muss, bestimmte personenbezogene Suchergebnisse entfernen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Tatsache, dass diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“
Solltet ihr über namenspezifische Suchergebnisse stolpern, die ihr lieber nicht mehr im Netz finden würdet, könnt ihr dieses Google-Formular zur Antragstellung besuchen.
(Direkt-Link)