Planungssicherheit? Nicht im AppStore – Apple entfernt, ändert, irritiert
Unabhängig davon wie ihr zu Applikationen stehen solltet, die nicht viel mehr Funktionalität bieten, als die Brüste leicht bekleideter Bikini-Mädchen mit Hilfe einer 3D-Animation wackeln zu lassen – eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass sich Entwickler deren Anwendungen die AppStore-Eingangskontrolle einmal hinter sich gelassen haben, keinen Kopf mehr um Apples (vage formulierte) Richtlinien machen müssen.
Dem ist nicht so.
In einer kurzen eMail an den Entwickler der Applikation Wobble iBoob – laut Techcrunch seit 8 Monaten im AppStore vertreten und knapp eine Million mal heruntergeladen – beschreibt Apple eine kurzfristige Änderung in den Entwickler-Vereinbarungen und gibt an „Applikationen mit offensichtlich sexuellem Inhalt“ zukünftig nicht mehr anbieten zu wollen. Bereits zugelassen Apps werden aus dem Store entfernt. Netter Nebeneffekt: Anwendungen wie „Top Sexy Girls Japan“ dürften mit Verweis auf die Regeländerungen zukünftig nicht mehr gelistet werden. Wir haben das Schreiben grob übersetzt:
Um dem Umstand der ständigen Weiterentwicklung des AppStores gerecht zu werden, prüfen wir unsere Entwickler-Richtlinien kontinuierlich. Ihre Applikation Wobble iBoobs verbreitet Inhalte von denen wir ursprünglich annahmen, diese würden würden sich für einen Vertrieb im AppStore eignen. Jedoch haben wir in den vergangenen Wochen zahlreiche Kunden-Beschwerden erhalten und unsere Richtlinien nun entsprechend angepasst.
Letztlich haben wir uns dafür entschieden Applikationen mit offensichtlich sexuellem Inhalt aus dem AppStore zu entfernen.
Wir bedanken uns diesbezüglich für Ihr Verständnis. Wenn Sie glauben, sie könnten Ihre Applikation an die neuen Vorgaben anpassen, sind Sie herzlich eingeladen entsprechende Änderungen vorzunehmen und die App abermals der Eingangskontrolle vorzulegen.
Im gleichen Atemzug, erlaubt Apple nun die Durchführung (bislang untersagter) Verlosungen innerhalb einer Applikation. AppStore-Kunden die die 10.000. Spiegel-Ausgaben kaufen, könnten fortan mit kostenlosen Abos oder In-App-Käufen beschenkt werden.
„3.3.17 Your Application may include promotional sweepstake or contest functionality provided that You are the sole sponsor of the promotion and that You and Your Application comply with any applicable laws“