Mannheimer Richter weisen ab
Qualcomm scheitert mit weiterer Klage gegen Apple [UPDATE]
Qualcomm konnte ja zu Monatsbeginn vor dem Landgericht München ein Verkaufsverbot für verschiedene iPhone-Modelle erwirken. In einer ähnlichen Klage wollten Mannheimer Richter allerdings nicht dem Vorbild ihrer bayerischen Kollegen folgen und wiesen den Chiphersteller zumindest vorerst ab.
Das Landgericht Mannheim betrachtet die unter den Aktenzeichen 2 O 190/17 und 2 O 16/18 geführte Klage von Qualcomm gegen Apple als unbegründet. Apple sei keine Verletzung des betreffenden Patents anzulasten, unter anderem weil beide Parteien eine gegenläufige Auslegung des in der Patentschrift verwendeten Begriffs „Bulk-Spannung“ hätten.
Die Kammer sei u.a. aufgrund des Wortlautes des Patentanspruchs sowie aufgrund der Beschreibung des Klagepatentes zu dem Ergebnis gekommen, dass die engere Auslegung der Beklagten zutreffe. Ausgehend von dieser engen Auslegung sei die Klage abzuweisen gewesen, da die „Bulk-spannung“ bei den angegriffenen Smartphones gerade nicht konstant sei. Es komme deshalb auf die weiteren zwischen den Parteien diskutierten Streitfragen, insbesondere auf die von Seiten der Beklagten angeführte kartellrechtliche Problematik nicht an.
Qualcomm hat nun die Möglichkeit, an nächst höherer Stelle Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Der Chip-Hersteller hat global einen härteren Kurs gegen Apple angekündigt und wir werden es ohne Frage noch häufiger mit dieser Thematik zu tun bekommen.
Apple will seinerseits konsequent gegen derartige Klagen von Qualcomm angehen. So hat der iPhone-Hersteller auch Widerstand gegen das vom Landgericht München verhängte und noch aktive Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle X, 7 und 8 angekündigt:
Natürlich sind wir von diesem Urteil enttäuscht und werden Berufung einlegen. Alle iPhone-Modelle sind weiterhin für Kunden über Carrier und Reseller an 4.300 Standorten in Deutschland erhältlich. Während des Berufungsverfahrens werden iPhone 7- und iPhone 8-Modelle nicht in den 15 Retail Stores von Apple in Deutschland verfügbar sein.
Update: Apple-Statement zum Mannheimer Richterspruch
Apple hat uns mit Blick auf die Entscheidung der Mannheimer Richter das nachfolgende Statement zukommen lassen. Die Formulierung „illegales Verhalten“ bezieht sich wohl auf die Vorwürfe, Qualcomm verlange für die Nutzung seiner Mobilfunk-Patente überhöhte Lizenzgebühren.
Wir sind mit der Entscheidung zufrieden und danken dem Gericht für ihre Zeit und Sorgfalt. Wir bedauern, dass Qualcomm das Gericht in Anspruch genommen hat, um die Aufmerksamkeit von ihrem illegalen Verhalten abzulenken, welches Gegenstand mehrerer Klagen und Verfahren auf der ganzen Welt ist.