Ohne Gnade: Apple verwehrt weiteren Empfehlungs-Apps den Zugang zum App Store
Inzwischen darf mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die zwei bislang bekannt gewordenen App Store-Ausschlüsse sogenannter Promo-Applikation keine Einzelfälle waren.
Nachdem Apple in den vergangenen Wochen sowohl die AppShopper-Applikation als auch die Empfehlungs-Anwendung AppGratis mit Verweis auf Punkt 2.25 der App Store-Richtlinien aus dem Softwarekaufhaus entfernte, haben sich jetzt abermals Entwickler zu Wort gemeldet.
Das Spieler-Portal Pocketgamer zitiert einen betroffenen Anbieter von Download-Empfehlungen:
Unsere Anwendung konzentriert sich auf das Teilen von App-Empfehlungen im Freundeskreis. […] Nun haben wir eine Ablehnung der App Store-Eingangskontrolle bekommen, die ich so noch nicht kannte. Bislang sind wir davon ausgegangen, dass Apple unserem Geschäftsmodell aufgeschlossen gegenüber steht, zumal wir extra eine soziale Komponente in unsere App integriert haben. Inzwischen gehen wir jedoch davon aus, dass Apple den Paragraph 2.25 jetzt strikter als bislang anwendet. Ich glaube Apple will nicht nur die Hoheit über die Distribution, sondern auch die Hoheit über die App-Empfehlungen mit niemanden teilen.
Apples Paragraph 2.25 unterbindet das Anbieten von Anwendungen, die andere Applikationen empfehlen. Ein Schritt den wir grundsätzlich begrüßen. Zeigen Beispiel wie das der französischen Applikation AppGratis und das der App des Tages doch, dass es den Anbietern entsprechender Apps vorwiegend um den Verkauf von Empfehlungen geht.
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