Einheitlicher Vergleich möglich
Netzbetreiber Transparenzverordnung tritt in Kraft – das ändert sich
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2016 die sogenannte „Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich“ erlassen, die die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber ihren Festnetz- und Mobilfunkanbietern verbessern soll. Zum Monatsanfang ist die TK-Transparenzverordnung nun in Kraft getreten. Jetzt haben die Anbieter sechs Monate Zeit, die neuen Informations- und Transparenzpflichten umzusetzen.
Was ändert sich?
Die Transparenzverordnung (PDF-Download) soll vor allem die Informationsrechte der Verbraucher stärken. Netzbetreiber und Provider müssen ihre Kunden und potentielle Interessenten zukünftig mit einheitlichen Produktinformationsblättern versorgen auf denen die nicht nur die Kosten, die Verlängerungsoption und die Kündigungsfristen für den jeweiligen Vertrag abgedruckt sind, auch die minimale, maximale und üblicherweise anliegenden Datenübertragungsraten und die Vertragslaufzeit muss klar zu erkennen sein.
Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist müssen fortan auch auf jeder Telefonrechnung auftauchen. Verbraucher sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
Anbieter, die Verträge mit einem beschränkten Datenvolumen anbieten, müssen Verbrauchern die Möglichkeit geben sich mindestens tagesaktuell über das bislang verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Nach Ende des meist monatlichen Abrechnungszeitraums muss zudem eine Übersicht über das verbrauchte Datenvolumen angeboten werden.
So sehen die neuen Produktinformationsblätter aus
Doch kein Drittanbietersperre
Die noch im November 2016 diskutierte Integration einer voreingestellten Drittanbietersperre in neue Mobilfunkverträge hat es leider nicht in die Netzbetreiber Transparenzverordnung geschafft. Die Anbieterseite, die damit argumentierte, dass eine voreingestellte Drittanbietersperre den Markt für das Bezahlen über die Handyrechnung zum Erliegen bringen würde, hat sich damit gegen Kritiker wie den Verbraucherzentrale Bundesverband durchgesetzt, der für eine Standard-Sperre plädierte.
Ohnehin begleitet der Verbraucherzentrale Bundesverband die neu Transparenzverordnung eher kritisch. Die Verordnung sei ein zahnloser Tiger. Zwar würden Verbraucherinnen und Verbraucher eine bessere Übersicht über ihre Telefon- und Internetverträge bekommen, könnten ihre Rechte – wenn der Vertrag nicht hält was er verspricht – allerdings nicht durchsetzen.
Verbraucher haben jedoch weiterhin keine durchsetzbaren Rechte, sollte beispielsweise die im Vertrag versprochene Bandbreite nicht erreicht werden. […] Der vzbv fordert deshalb, dass Kunden in einen günstigeren Tarif wechseln, ihren Tarif mindern oder ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur außerdem dazu auf, die minimale, maximale und normalerweise verfügbare Datenübertragungsrate über verbindliche Qualitätsparameter zu definieren.