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Nachholbedarf: Bundesrat will Messenger-Nutzer besser schützen

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Nicht im rechtsfreien Raum, aber doch nicht direkt von aktuellen Gesetzen und Vorschriften erfasst sind Messenger-Dienste und diverse andere Plattformen im Internet. Dies ist dem Gesetzgeber naturgemäß ein Dorn im Auge und so hat der Hessische Ministerpräsident jetzt einen Antrag an den Bundesrat gestellt (PDF-Link), diesen Missstand durch eine angepasste Gesetzgebung zu beheben.

bundesrat

Während SMS-Dienste über die Telekommunikationsanbieter weitgehend geregelt sind, waren die bislang geltenden Gesetze für Skype, WhatsApp, FB Messenger und diverse standortbezogene Apps und Navigationsdienste kaum anwendbar bzw. durchsetzbar. Im Antrag wird zunächst auf die Entwicklung hingewiesen, der die Gesetzgebung kaum folgen kann. So heißt es dort:

Der zunehmende Einsatz digitaler Medien in Gesellschaft und Wirtschaft verändert gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche schnell und teilweise umbruchartig. Die Digitalisierung führt zur Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle. Der geltende Rechtsrahmen im Telekommunikationssektor hinkt dieser Entwicklung hinterher.

Die Resolution wurde im Bundesrat angenommen und die Bundesregierung wird damit offiziell beauftragt, die Gesetze in der Weise zu prüfen und ggf. anzupassen, dass angemessene Regelungen für den Betrieb dieser und eventuell kommender Kommunikationsformen zu schaffen sind unter „Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre der Nutzer“.

Der Schutz der Nutzer müsse allgemein verbessert werden, da „die Digitalisierung zu neuen Anwendungen und Geschäftsmodellen führt, für die der Rechtsrahmen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, nicht mehr in Gänze zutreffend ist“. Derzeit könne der Benutzer nicht mehr unterscheiden, welche Rechte ihm bei der Nutzung eines Dienstes zustehen und wie er sich gegen Missbrauch wehren kann.

Welche Folgen sich aus einer Anpassung der Gesetze ergeben und ob gar einige Dienste in Deutschland in der vorhandenen Form nicht mehr angeboten werden können (Beispiel etwa „Uber“, wenn auch aus anderen rechtlichen Gründen) ist derzeit in keiner Weise absehbar, da zum Beispiel nicht klar ist, in welcher Weise Dienstanbieter eventuell bei der Ausgestaltung mit einbezogen werden können und sollen.

Julia Schumacher schreibt in ihrer lesenswerten Bestandsaufnahme auf tagesschau.de:

Gegenwärtig fallen lediglich Netzbetreiber wie Telekom oder Vodafone oder solche, die deren Netze anmieten, unter das Telekommunikationsgesetz und somit unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Und damit auch die klassische SMS. […] OTT-Dienstanbieter sind aber keine Netzbetreiber, deshalb können sie nicht für den Datenschutz gewährleisten.“

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22. Apr 2016 um 18:54 Uhr von Andreas Reitmeier Fehler gefunden?


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