Verbraucherschützer fordern EU-weite Gültigkeit
LG Düsseldorf: Vodafone Pass verstößt gegen europäisches Recht
Das Landgericht Düsseldorf hat die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bestätigt, Vodafone dürfe die Gültigkeit des Vodafone Pass nicht nur auf das Inland beschränken. Den Richtern zufolge verstößt dieses Tarifmerkmal gegen europäisches Recht. Zudem wird die Werbung für das Angebot als irreführend kritisiert. Vodafone kann allerdings noch Rechtsmittel gegen das Urteil (hier im PDF) einlegen.
Die Verbraucherschützer haben ihre Klage bereits vor einem Jahr eingereicht. Kernpunkt war die Kritik an der regionalen Begrenzung durch den Anbieter. Die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung sehe vor, dass Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland gleichermaßen nutzen können wie zu Hause. Darüber hinaus wurde die Werbung für das Angebot als irreführend kritisiert, da wesentliche Nutzungseinschränkungen nicht klar kommuniziert würden.
In beiden Punkten gaben die Düsseldorfer Richter dem vzbv nun Recht. Mit Blick auf die ebenfalls in Frage gestellte Hotspot-Klausel des Vodafone-Angebots wies das Landgericht die Klage allerdings ab. Der Ausschluss einer Nutzung des Vodafone Pass über einen persönlichen Hotspot sei rechtens.
Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Klage fordern die Verbraucherschützer einmal mehr drastischere Strafen für Verstöße gegen die Regeln der Netzneutralität. Die Bußgelder fielen bislang zu gering aus, in der Folge könnten mit den Regeln der Netzneutralität unvereinbare Produkte ohne ernst zu nehmende Konsequenzen jahrelang am Markt bleiben. Der vzbv fordert eine Anhebung der der Strafhöhe auf bis zu 15 Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes.
Für Nutzer des Vodafone Pass ändert sich zunächst allerdings wohl nichts. Mit Anpassungen ist erst zu rechnen, wenn das Urteil der Düsseldorfer Richter nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig wird.