Update
Landgericht Frankfurt: Deutschlandweites UBER-Verbot
Update 16:20 Uhr: UBER informiert in einer Mail an seine registrierten Nutzer: „UBER Pop geht in Frankfurt und München so lange weiter bis Taxi Deutschland Sicherheitsleistung erbringt. […] in Berlin Düsseldorf und Hamburg geht UBER Pop unverändert weiter“.
Original-Eintrag von 15:58 Uhr: Während in Frankreich die Büro-Räume UBERs durchsucht werden, bekommt der umstrittene Fahrdienst hierzulande gleich ein komplettes Einsatzverbot. Das Landgericht Frankfurt hat der privaten Taxi-Konkurrenz „UBER Pop“ heute bis auf Weiteres den Betrieb untersagt – bundesweit.
Der Entscheidung, mit der das Hauptverfahren gegen UBER abgeschlossen wurde, ging im vergangenen September bereits eine einstweilige Verfügung (ifun.de berichtete) voraus. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht folgte mit seinem Entschluss der Argumentation des Taxi-Verbunds Deutschland, der die Klage gegen UBER eingereicht hatte und bestätigte die Kritik des Berufsverbundes: Ohne Personenbeförderungsschein und mit dem eingeschränkten Schutz der Autohaftpflichtversicherung sei die Beförderung der UBER-Passagiere nicht zulässig.
Das Handelsblatt berichtet vom Prozess:
„Erneut wurde festgestellt, dass das Geschäftsmodell von Uber auf Rechtsbruch basiert“, sagte Dieter Schlenker, Chef von Taxi Deutschland. […] Nach dem Urteil erklärte ein Uber-Sprecher, das Unternehmen behalte sich vor, Berufung einzulegen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, werde Uber seinen Service in Frankfurt und München zunächst weiter betreiben.