Landgericht Berlin: WhatsApp muss Deutsche AGB anbieten
Noch ist das Urteil (PDF-Link) nicht rechtskräftig – ein Einspruch der WhatsApp-Verantwortlichen gegen die Feststellung des Berliner Landgerichts gilt jedoch als unwahrscheinlich. WhatsApp, dies stellte das LG Berlin in seinem heutigen Urteil mit dem Aktenzeichen 15O44/13 fest, müsse seinen deutschen Nutzern auch eine deutsche AGB anbieten, die mit hiesigem Recht harmoniert.
Der Bundeszentrale Verbraucherverband hatte gegen den Messenger-Dienst geklagt und damit auch andernorts eine genauere Prüfung der von WhatsApp vorgelegten AGB angestoßen. Erst in der vergangenen Woche konnten wir euch auf die Abtretung eurer Bildrechte an WhatsApp hinweisen.
Neben der englischen Präsentation der Geschäftsbedingungen hatte der VZBV das WahtsApp-Impressum kritisiert. In diesem seinen keine vollständigen Angaben zu finden, die jedoch erforderlich seien, um beispielsweise bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können.
„Gegen WhatsApp erging ein Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss WhatsApp zukünftig in Deutschland auch deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden.“