"Nachteile für den Verbraucher"
Kürzere Vertragslaufzeiten: Branchen-Lobby stemmt sich dagegen
Vergangene Woche haben wir über die Pläne der für Justiz und Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerin Christine Lambrecht berichtet, ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ in die Wege zu leiten. Insbesondere die in diesem Zusammenhang diskutierte Beschränkung der Mindestlaufzeiten von Mobilfunk- und DSL-Verträgen sorgt bei Endkunden und Verbraucherschützern für Applaus. Die Lobby der Telekommunikationsanbieter zeigt sich von den Vorschlägen aufgeschreckt und hält dagegen.
Als Sprachrohr der Anbieter hat der Branchenverband Bitkom nun seinerseits eine Stellungnahme zu dem Entwurf verfasst. Darin wird unterstellt, dass die vorgesehenen Änderungen ihr Ziel verfehlen werden und stattdessen zu weniger Angebotsvielfalt und Preissteigerungen führen.
Die Bitkom-Stellungnahme geht gar nicht erst auf die von Verbraucherschützern geforderten maximal sechs Monate Vertragslaufzeit ein, sondern stört sich bereits an der von im offiziellen Entwurf geplanten Verkürzung von 24 auf 12 Monate und zudem der ebenfalls geplanten Beschränkung der bislang üblichen Praxis, die Verträge stillschweigend automatisch zu verlängern. In der Folge seien weniger Angebotsvielfalt, Gefährdung von Preisstabilität, Preissteigerungen und Verringerung von Sonderkonditionen bei Abonnements als Nachteile für den Verbraucher zu erwarten.
Planungssicherheit eingeschränkt
Die Anbieter argumentieren damit, dass sich die verkürzten Vertragslaufzeiten negativ auf ihre Planungssicherheit auswirken. Umgekehrt könne der Verbraucher in der Folge härter von Preisschwankungen getroffen werden, mit Langzeitverträgen hätte er aber die Möglichkeit sich gegen derlei abzusichern. Ebenso seien zusätzliche Hemmschwellen für den Vertragsabschluss am Telefon überzogen, schließlich verurteile man als Verband selbst die „wenigen schwarzen Schafe“, die hier in betrügerischer Weise zu Lasten der Kunden agieren. Vielmehr verringerten solche Beschränkungen hinsichtlich der Wirksamkeit telefonischer Willenserklärungen die Verbrauchersouveränität.
Der Inhalt des umfangreichen, im PDF-Format veröffentlichten Dokuments überrascht eigentlich nicht. Die Bitkom setzt jedem der geplanten Änderungsvorhaben teils an den Haaren herbeigezogen wirkende Argumente entgegen und scheint nicht sonderlich daran interessiert, hier eine konstruktive Einigung zu finden.