IT-Experte rät von Nutzung ab
Krankenkassen-App Vivy in der Kritik: Fehlinformation und fragwürdige Datenverarbeitung
Zu Wochenbeginn haben wir von der Freigabe der Gesundheits-App Vivy berichtet. Als „elektronische Gesundheitsakte“ soll die für iOS und Android erhältliche Anwendung Patienten- und Notfalldaten bündeln, darunter neben Informationen zu Blutgruppe, Allergien und benötigten Medikamenten auch Arztbefunde, Röntgenbilder. Mittlerweile steht die zum Start von 16 Krankenkassen getragene App jedoch schwer in der Kritik. So wurde die Anwendung teils mit falschen Informationen beworben, zudem beklagt ein Sicherheitsforscher schwere Mängel bei der Android-Version.
Wir mussten unsere Vorstellung der App im Nachhinein korrigieren, nachdem wir vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darauf hingewiesen wurden, dass die in der Pressemitteilung der Vivy-Macher enthaltene Angabe, die App sei vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Medizinprodukt zugelassen, schlichtweg falsch sei. Eine solche Zulassung könne vom Prinzip her gar nicht erfolgen, da Medizinprodukte anders als Arzneimittel lediglich nach CE-Norm zertifiziert werden, das genannte Amt hat damit jedoch rein gar nichts zu tun.
Mann kann den Verantwortlichen für diesen Fehler vielleicht Unwissenheit zugute halten, allerdings ist die Nennung einer Institution wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchaus mit positivem Werbeeffekt verbunden. Möglicherweise hätten wir ohne diesen Zusatz sogar die Finger von einer Erwähnung gelassen, eben weil es hier um höchstsensible Daten geht, die letztendlich auf den Servern privater Anbieter landen.
An eben Letzterem hängt der IT-Fachmann Mike Kuketz seine vernichtende Beurteilung der App auf und rät abschließend von einer Verwendung ab. Wenngleich sich Kuketz’ Analyse nur auf die Android-Version der App bezieht stimmen die aufgeworfenen Punkte bedenklich.
Eine App, die sensible Gesundheitsdaten verarbeitet, sollte die höchsten Anforderungen und (Nutzer-)Ansprüche an Datenschutz und Sicherheit erfüllen – bei Vivy kann ich das leider nicht erkennen. Denn noch bevor der Nutzer überhaupt die Möglichkeit hat, in die Datenschutzerklärung einzuwilligen, werden zahlreiche Informationen an Drittanbieter (Tracking-Unternehmen im Ausland) übermittelt.
Dies und die Fehlinformation in der ursprünglichen Pressemitteilung bestätigen grundsätzliche Bedenken, derartigen Datenpools in privatwirtschaftliche Hände zu geben.