Virtuelle VISA-Karte
Kontaktloses Bezahlen: Pilotphase bei Volksbanken und Raiffeisenbanken
Wer sich fragt, wie die hiesigen Banken die Wartezeit auf den Apple Pay-Startschuss in Deutschland überbrücken – der Bau des Paypal-Konkurrenten paydirekt kann doch nicht alles gewesen sein – wird jetzt vom Kartenanbieter VISA aufgeklärt.
Wie dieser nun in einer Pressemitteilung notiert, arbeite man gemeinsam mit Volksbanken und Raiffeisenbanken an einer neuen Bezahlfunktion, die zukünftig Bestandteil der VR-Banking-App sein wird.
Ab sofort startet zunächst eine Pilotphase mit der Volksbank Mittelhessen und der VR Bank Hessen Land. Ab Juli 2018 werden die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ihren Kunden das mobile Bezahlen dann flächendeckend für NFC-fähige (Near Field Communication) Smartphones mit Android-Betriebssystem anbieten können.
Eine Insellösung für Android-Nutzer also – Apple selbst, dies hat das Beispiel Schweiz gezeigt, gestattet in Sachen kontaktloses Zahlen keine Drittanwendungen. Dennoch könnte die anlaufende Pilotphase auch für iOS-Nutzer interessant werden. So setzt das Projekt der Volksbanken und Raiffeisenbanken auf den sogenannten Visa Token Service, der 2014 von Visa entwickelt wurde.
Dabei wird die Visa Kartennummer durch einen eindeutigen digitalen Identifikator („Token“) ersetzt. Statt der echten Kartennummer wird dann ein Token im Gerät oder in der Cloud gespeichert. Wenn ein Kunde bezahlt, wird nur dieser Token an den Händler übermittelt, niemals die Kartendaten.
Sollte ein Smartphone gestohlen werden oder abhandenkommen, kann der darauf gespeicherte Token sofort und einfach gesperrt werden. Die hinterlegte Visa Karte muss dabei nicht gesperrt und ausgetauscht werden.
Kurz: Ähnliche Vorbereitungen sind von Bankenseite auch für Apple Pay nötig und könnten die hiesigen Kreditinstitute immerhin schon mal auf das Apple-System vorbereiten.
Europaweit akzeptieren bereits mehr als 1,2 Millionen Händler kontaktlose mobile Zahlungen. Wie beim kontaktlosen Bezahlen mit der physischen Karte ist die PIN-Eingabe nur bei Zahlungen über 25 Euro erforderlich.