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Vorschläge für mehr Transparenz

Justizministerium veröffentlicht Leitfaden für App-Entwickler

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Ein Jahr nachdem Peter Kafka über wegbrechende Download-Zahlen der populärsten iOS-Anwendungen berichtete und damals konstatierte «The app boom is over» hat das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt eine Orientierungshilfe für App-Entwickler vorgelegt, die den Markt „im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“ beeinflussen soll.

Leitfaden Heiko Maas

Hat auch ein Smartphone: Justizminister Heiko Maas

Der überschaubare Best-Practice-Katalog – das hier verfügbare PDF zählt gerade mal 23 Seiten – wurde unter anderem in Kooperation mit Microsoft und Google (allerdings ohne Apple) erstellt und will Fragen adressieren, die die zahlreichen App-Angebote bei Verbrauchern aufkommen lassen.

Fragen wie zum Beispiel:
Erhalte ich vor dem Herunterladen alle wichtigen Informationen und kann ich mich einfach und verständlich über die wesentlichen Punkte bei der App-Nutzung informieren? Wie könnte eine verbraucherfreundliche Information aussehen? Welche meiner Daten werden wie, von wem, wann und wozu verarbeitet – und habe ich darauf Einfluss? Wieso erfordern manche Apps den Zugriff und die Datenübertragung von sehr sensiblen Daten wie Kontakteordner, Fotos, Verbindungs- oder Standortdaten, obwohl dies für die Funktionalität der App nicht erforderlich ist? Kann ich eine App auch nutzen, wenn ich in einen für die Funktion der App nicht erforderlichen Datenzugriff nicht einwilligen will? Stehen Ansprechpartner zur Verfügung? Welchen Support über welche Nutzungszeit erhalte ich? Welche Maßnahmen eines verantwortungsbewussten Angebotsmanagements könnten App-Store-Betreiber ergreifen?

Und genau dazu hat das Ministerium jetzt eine Handvoll Vorschläge formuliert, die über die geltenden rechtlichen Vorgaben hinausgehen und mehr Transparenz von den Entwicklern einfordern.

Justizministerium will Demo-Apps und weniger Abo-Fallen

Das Papier, an dessen Erstellung sowohl die Computer Bild, die Stiftung Warentest, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und die TÜV Rheinland Cert GmbH mitgearbeitet haben, fordert unter anderem die Bereitstellung von Demo-Applikationen ein:

Der an einer App interessierte Nutzer sollte die Möglichkeit erhalten, sich vor der endgültigen Kaufentscheidung einen persönlichen Eindruck von Aufbau, Funktion und Benutzung der App zu verschaffen, ohne dass dafür Kosten oder eine nicht erforderliche Preisgabe personenbezogener Daten erforderlich wird.

App-Entwickler, die ihre Angebote per In-App-Kauf monetarisieren, sollen transparenter über die Kosten informieren:

Bei einer Vielzahl von Apps, die zunächst kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden können, sind Teile des Angebots gleichwohl entgeltpflichtig. Nicht selten stellt sich für Nutzer erst im Verlauf der Nutzung heraus, welche Folgekosten bei einer Nutzung der App entstehen. Hier ist zum einen Transparenz erforderlich, zum anderen sind Nutzer vor unbeabsichtigten, versehentlichen oder wiederholten Zahlungsverpflichtungen zu schützen, insbesondere bei kinder- und jugendaffinen Apps.

Gute und nachvollziehbare Ideen, die leider ein paar Jahre zu spät erscheinen und darüber hinaus keine bindenden Forderungen formulieren, sonder auf die freiwillige Selbstverpflichtung interessierten App-Anbieter setzen. Lasst uns also abwarten, wann hier was von wem umgesetzt wird.

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27. Mrz 2017 um 16:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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