Jailbreak: Wie legal sind die iPhone-Hackereien in Deutschland?
Die Juristen Fritz Pieper und Oliver Schmidt widmen sich unter der Überschrift „Jailbreak: Erlaubt oder nicht?“ den rechtlichen Aspekten eines iPhones, das mit Hilfe von Jailbreak-Werkzeuge wie Evasion von Apples System-Restriktionen befreit wurde. Wie legal ist der Eingriff in Apples Smartphone? Wo liegen die Risiken? Müssen Scherereien mit dem Mängelrecht befürchtet werden? Kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen?
Der Versuch eine tiefer gehenden Bestandsaufnahme zu formulieren, streckt sich auf knapp 3000 Wörter und endet mit einem schwammigen Fazit:
Ganz so einfach, wie sich mancher das vorstellt, ist es mit dem „Verbot” von Jailbreaks also nicht. Strafrechtliche Konsequenzen drohen eher nicht – was im Übrigen auch mit dem „Ultima Ratio”-Gedanken des Strafrechts einhergeht. Auch die EULA sind keinesfalls so eindeutig, wie Apple es in seinem Supportdokument glauben machen möchte. Zumal einige der Klauseln bei einer tiefergehenden Prüfung durchaus auf der Strecke bleiben könnten. Im Rahmen des Mängelrechts müsste man die schwierige Frage beantworten, ob ein Mangel unabhängig vom oder ausschließlich wegen des Jailbreaks aufgetreten ist.
Die Lektüre bis dahin kann jedoch ohne Abstriche empfohlen werden. Gerade in den Passagen, die sich Apples EULA, dem Endbenutzer-Lizenzvertrag für iOS widmen oder in den Absätzen, die auf das berühmt-berüchtigte Support-Dokument #HT3743 verweisen, finden sich viele lesenswerte Häppchen:
Abgesehen davon, dass dieser von Apple erdachte Satz mit insgesamt 116 Wörtern daherkommt, ist er verschachtelt und enthält Fachbegriffe und Bedingungszusammenhänge, die selbst juristische Profis zum Nachdenken zwingen dürften.
Danke Franz.