Irreführende Werbung für MobileTV: Telekom kassiert einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügungen sind – gerade mit Blick auf das iPhone-Geschäft – ja nichts neues für die Telekom. Zuletzt setzte der ehemalige iPhone-Exklusivanbieter das gerichtliche Druckmittel im Juli 2009 gegen Vodafone ein um gegen unlautere „Vermarktungsaktivitäten für das Apple iPhone auf dem deutschen Mobilfunkmarkt“ vorzugehen. Aktuell ist die Telekom selbst betroffen.
So berichtet das Online-Portal digitalfernsehen.de über ein am Freitag verschicktes Fax des Pay-TV-Anbieters „Sky“. Sky, seit Mitte letzten Jahres mit einer eigenen Applikation im AppStore vertreten, moniert die irreführende Werbung der Telekom für das mobile Fernsehangebot MobileTV. Aus den Werbe-Formulierungen der Telekom, so Sky, sei nicht ersichtlich, dass zum Einsatz des MobileTV-Dienstes ein Smartphone mit UMTS-Modul sowie eine entsprechende Netzversorgung erforderlich sind.
Laut digitalfernsehen.de, untersagt die einstweilige Verfügung der Telekom nun, bei der Werbung für den Empfang von Liga Total über Mobiltelefone die folgende Aussagen zu verwenden:
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