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iPhone-Blitzerwarner: Eine Ordnungswidrigkeit die 75€ und 4 Punkte kosten kann (Video)

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3700 stationäre und über 10.000 mobile Blitzer sorgen sich auf deutschen Straßen tagtäglich um die Verkehrssicherheit, können unter Umständen aber auch ins Geld gehen. iPhone-Nutzer, die sich von den Radarfallen nicht überraschen lassen wollen, können im AppStore zu Applikationen wie etwa Blitzer.de (AppStore-Link) greifen und so von den Live-Meldungen der größten Community für Blitzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit über drei Millionen Teilnehmern profitieren.

Etwa preiswerter als der 10€ teure In-App-Kauf der Blitzer.de Anwendung ist der Umweg über die Navi-App „Skobbler 2“ (AppStore-Link), die in ihrer Basisversion bereits die festen Blitzer der Blitzer.de-Datenbank integriert hat und zum einmaligen Preis von 8€ die Warnungen um die schwer vorhersehbaren, mobilen Radarfallen aus der Datenbank des Marktführers aufschaltet.

Doch wie legal sind die Smartphone-gestützten Radarwarner eigentlich?

Nach Angaben des SWR-Verbrauchermagazins „Marktcheck“ begehen Nutzer der Smartphone-Apps automatisch eine Ordnungswidrigkeit und müssen im Fall der Fälle mit einer Geldbuße von 75€ und vier Punkten in Flensburg rechnen. Zwar hat die Polizei keine Handhabe Handys zu kontrollieren, sollte die App nach dem Halt in der rechten Spur aber noch laufen, erfolgt die Verwarnung automatisch.


(Direkt-Link)

Der SWR moniert zudem die Blitzer-Melden Funktion der Smartphone-Apps, die für die Funktion der Warner jedoch unerlässlich ist:

Das Blitzer-Melden funktioniert nur während der Fahrt und lenkt ab. […] Man müsse das Handy nur kurz in der Mitte antippen. Damit sei die Fahrt nicht gefährdet. Aber: Bereits das Antippen ist verboten.

Hier darf jedoch diskutiert werden. ifun.de sprach zum Siri-Start mit dem ADAC, dieser sieht die iPhone-Nutzung während der Fahrt weniger kritisch:

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Fahrzeugführer während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen, wenn dazu das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss. Ist das iPhone im Fahrzeug befestigt und liegt es z.B. in der Mittelkonsole, so kann der Button gedrückt werden, ohne dass dazu das iPhone in die Hand genommen werden muss. Anderenfalls liegt ein Verstoß vor, der nach dem Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße von € 40,- sowie 1 Pukt in Flensburg geahndet wird.

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15. Aug 2012 um 12:09 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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