iPhone 4: Erinnerungen, Entschuldigungen, keine Prepaid-Geräte und interne Infos zu Upgrade Anytime
Per eMail richtet sich Apple aktuell an all jene iPhone-Vorbesteller, die sich die kurzfristig verfügbare Prepaid-Version des iPhone 4 zur Abholung im Apple Store zurück legen lassen wollten und merkt in dem unten hinterlegten Entschuldigungstext an, dass vorerst nur Vertrags-gebundene Geräte über die Deutschen Apple-Filialen verkauft werden können:
„Solltest du eine Prepaid Reservierung vorgenommen haben, tut es uns leid dir mitteilen zu müssen, dass es in Deutschland für das iPhone keine Prepaid Option gibt. Wir werden deine Reservierung in diesem Fall automatisch in eine Reservierung für ein vertragsgebundenes iPhone umwandeln. Du kannst dein iPhone dann wie geplant am 24. Juni in deinem Apple Store abholen. Möchtest du nicht länger ein iPhone reservieren, kannst du die Reservierung über den unten stehenden Link stornieren.“ – Danke Marc.
Die restlichen Apple-Vorbesteller können sich derweil über die kurze (zeitgleich in Deutschland und England versandte) Erinnerung freuen, den frühzeitigen Besuch ihrer Apple-Filiale am Donnerstag nicht zu verpassen. – Danke Christoph und Ivica.
Auch die Telekom meldet sich zur Stunde telefonisch bei frühen „In-Store“-Vorbestellern und bestätigt den Eingang der reservierten Geräte.
Zur Upgrade Anytime-Option (die den Bestandskunden gebotene Möglichkeit, auch im laufenden Vertrag auf ein iPhone 4 zu wechseln) können wir euch zudem die ersten Telekom-internen Informationen mit auf den Weg geben. So heisst es in einem vorläufigen Schreiben an die Telekom-Vertriebspartner:
Kunden die sich in einer aktuellen Vertragsbindung befinden sollen ebenfalls ein Angebot zum Wechsel erhalten:
-Die „Wechselgebühr“ beträgt 25€ je Monat Restlaufzeit des Vertrages unabhängig vom Ausgangs- oder Zieltarif.
-Im Zeitraum 24.06.10 – 30.09.10 kann jeder ohne Rücksicht auf die Tarifwechselsperre in einen iPhone Tarif hineinwechseln (unter Zahlung des „Ablösebetrages“ ).
Die Tarifwechselsperre gibt die Telekom wie folgt an: