WhatsApp & Co.
Innenministerkonferenz beschließt Überwachung von Messenger-Diensten
Die Innenministerkonferenz hat gestern beschlossen, dass im Rahmen der Strafverfolgung künftig auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Threema oder iMessage überwacht werden dürfen. Entsprechende Forderungen wurden in jüngster Zeit insbesondere im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten laut.
Innenminister Thomas de Maizière kritisiert die bisher fehlenden Möglichkeiten diesbezüglich und zieht in seiner Begründung Vergleiche zur Telefonüberwachung. Man müsse den Behörden im Falle der Messenger ähnliche Überwachungsmöglichkeiten geben, wie sie bereits bei Telefon oder SMS-Nachrichten vorhanden sind.
Datenschützer kritisieren diese Entscheidung. Die Minister sehen den Zugriff beispielsweise im Rahmen der Terrorabwehr berechtigt, diese Begründung sei mangels konkreter Definition allerdings dehnbar. Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge fordert im Interview mit dem Sender rbb24 eindeutige Regeln für eine entsprechende Überwachung.
Den Entschluss darf man als Freibrief für die Behörden sehen, kommerzielle Spionage-Tools für Mobilgeräte einzukaufen. Klassische Überwachungsverfahren scheitern nämlich an der Verschlüsselung der Messenger-Dienste und es scheint unwahrscheinlich, dass sich die Betreiber der Messenger diesbezüglich kooperationsbereit zeigen. Das Einräumen einer Hintertür für Behörden wäre im Falle des Bekanntwerdens mit einem enormen Image-Verlust verbunden. Daher wollen Ermittler hier auf die sogenannte „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ setzen, und das Smartphone der Zielperson mit einer Spionagesoftware infizieren. Die Süddeutsche Zeitung weist auf ein weiteres damit verbundenes Problem für die Ermittler hin: Verfassungsrechtlich wären die Behörden nämlich verpflichtet, den Quellcode ihrer Spionagesoftware zu veröffentlichen. Betriebssystementwickler wären dann mehr oder weniger dazu gezwungen, schnellstmöglich Updates zu veröffentlichen um die zugrundeliegende Sicherheitslücke zu schließen.
Die Umsetzung des Beschlusses sieht eine Änderung der Strafprozessordnung vor, die Innenminister de Maizière in kurzfristig zum Beschluss bringen will. Von Oppositionsseite kritisiert die Chefin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt die Beschlüsse der Ministerkonferenz als Angriff auf „die hohen verfassungsrechtlichen Hürden“.