Kein Cloud-Office an Schulen
An Hessens Schulen: Datenschutz trumpft iWork, Office 365 & Co.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, hat sich dem Einsatz von cloudbasierten Office-Lösungen wie Apples iWork und Microsofts Office 365 in Schulen eine Absage erteilt. Dieser sei „datenschutzrechtlich unzulässig“.
Möglich: Die Zusammenarbeit in Pages, Numbers und Keynote
Zwar sei die Nutzung von Cloud-Anwendungen durch Schulen generell kein datenschutzrechtliches Problem, anders sei jedoch um die Rechtslage bei spezifischen Anwendungen wie etwa Office 365 als Cloudlösung bestellt.
Durch den Wegfall der Deutschland-Cloud von Microsoft, lässt sich das Office-Angebot nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten nicht mehr datenschutzkonform nutzen – auch nicht mit zuvor erteilter Einwilligung der Anwender. Hier müssten Schulen auf anderer Instrumente wie etwa On-Premises Lizenzen und lokale Systeme setzen.
[…] Seit Jahren befinden sich die Aufsichtsbehörden mit Microsoft in der Diskussion. Dabei ist der entscheidende Aspekt, ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann, die z.B. einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist. Öffentliche Einrichtungen in Deutschland haben eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch muss die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein. Hinzu kommt ein weiteres Problem, auf das im Herbst 2018 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie die Öffentlichkeit hingewiesen hat. Mit der Verwendung des Betriebssystems Windows 10 werden eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen bei Microsoft nicht abschließend geklärt sind. Derartige Daten werden auch bei der Nutzung von Office 365 übermittelt.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz betont: Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist.