Grusel-Geschichte zum 999€-iPhone
Schon komisch, wenn frustrierte Redakteure ihre privaten Missgeschickte in Zeitungs-Content umarbeiten. Über eine, zum wiederholten Male ausgelaufene Waschmaschine würden wir wahrscheinlich nicht mal einen Dreizeiler lesen. Der von Marcus Stäbler im Hamburger Abendblatt veröffentlichte Tagebuch-Bericht „Der Frust mit dem neuen Superhandy“ hingegen, schafft es nun sogar auf einen zweiten Teil.
Und warum schreiben wir das hier? Nun ja: Der zweite Stäbler-Artikel „Frust mit dem Superhandy hält an“ bietet nicht nur eine Hand voll Argumente für einen Telekom-Vertrag – Er ist wirklich lesenswert.
Das iPhone zum Zeitpunkt der Einstweiligen Verfügung erworben, hat Marcus neun Tage auf die Aktivierung warten müssen, um dann festzustellen das er mit seiner „The Phonehouse“-SIM nicht ins Internet kommt.
Hier ein Ausschnitt aus Tag 13:
Zwei Wochen nach dem Kauf ein neuer Besuch im T-Punkt. Situation geschildert. Verkäufer Nummer eins ruft bei der technischen Abteilung an und bringt eine knackige Hiobsbotschaft: „Durch die Freischaltung für andere Betreiber ist der Internetzugang nicht mehr möglich.“ Wie bitte?? Ich kaufe ein Gerät zum vollen (happigen) Preis und kann nur die Hälfte der Funktionen nutzen? Ohne gewarnt zu werden? Darf ja wohl nicht wahr sein. Verkäufer zwei kommt dazu und kontert meine Bitte, mir wenigstens den Begriff „pdp-Identifizierung“ zu erklären, mit der Bemerkung, genauso gut könne er mich „fragen, was eine Nockenwelle ist“. Eine ziemliche Frechheit. Die dadurch nicht eben abgemildert wird, dass er kommentiert: „Ja, als Verbraucher sitzen Sie da eben zwischen den Stühlen.“ Es kommt aber noch dreister. Als ich daran erinnere, dass mir beim Kauf des iPhones volle Funktionsfähigkeit zugesagt wurde, kriege ich zu hören „Das müssen Sie erstmal nachweisen.“