Datenschützer werden bestätigt
Gericht untersagt Datenabgleich zwischen Facebook und WhatsApp
WhatsApp darf die Daten deutscher Nutzer nicht an Facebook übermitteln. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine entsprechende Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz bestätigt.
Der Streit um die Übertragung der Nutzerdaten an Facebook zieht sich nun schon mehrere Monate. Nach der Übernahme von WhatsApp durch Facebook hatte der neue Hausherr angekündigt, persönliche Daten wie etwa Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern in die eigenen Datenbanken zu übertragen. Die Tatsache, dass Vorhaben aber auch Verbraucher betrifft, die WhatsApp nicht benutzen – etwa die im Telefonbuch aktiver Anwender gelisteten Freunde – und deren Daten so ohne Einwilligung der Betroffenen an die Facebook-Unternehmensgruppe weitergegeben würden, hat die Datenschützer auf den Plan gebracht. Facebook und WhatsApp seien jeweils eigenständige Unternehmen, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält das Vorhaben daher für rechtswidrig und hat den Datenaustausch im Anordnungsweg untersagt.
Der Gang vor das Verwaltungsgericht kam auf Bestreben Facebooks zustande, das Unternehmen wollte auf diesem Weg die sofortige Vollziehung der Anordnung aufheben lassen. Das Gericht stellt sich allerdings auf Seite der Datenschützer und teilt mit, dass es für den geplanten Datenaustausch keine rechtliche Grundlage sieht. Facebook könne sich nicht auf die Wahrung eigener Geschäftszwecke berufen, da der vollständige Datenaustausch weder zum Zweck der Netzsicherheit noch zur Unternehmensanalyse oder zur Werbeoptimierung erforderlich sei. Darüber hinaus lägen keine wirksamen Einwilligungen der WhatsApp-Nutzer für einen Datenaustausch mit Facebook vor. Insgesamt wären von dem Vorhaben rund 35 Millionen deutschen WhatsApp-Nutzer betroffen.
Es ist damit zu rechnen, dass Facebook gegen weitere Rechtsmittel gegen diesen Entscheid einlegt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt sich allerdings kämpferisch und will seine strenge Linie beibehalten:
Einen Massenabgleich von Daten gegen den Willen Betroffener wird und darf es in der EU nicht geben. Ein ordnungsgemäßes und transparentes Einwilligungsverfahren, das die Rechte aller Betroffenen respektiert, ist der einzig gangbare Weg. Diese Linie werden wir auch im weiteren Verlauf des Verfahrens konsequent verfolgen.