Garantie & Gewährleistung: Europäische Verbraucherschützer mahnen Apple ab
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bringt die Kernkritik an Apples Gewährleistungs-Richtlinien bereits in der Überschrift seiner heute ausgegebenen Pressemitteilung auf den Punkt. Die Internet-Werbung für den „AppleCare Protection Plan“ ist nach Auffassung des vzbv rechtswidrig. Der vzbv knüpft mit seiner Anklage nahezu nahtlos an das Ende Dezember in Italien ausgegebene Urteil (ifun berichtete) an und fordert die bessere Kommunikation der gesetzlich vorgeschriebene Garantiefristen.
Die vom Computerhersteller Apple beworbene kostenpflichtige Garantie für seine Produkte kann Verbraucher in die Irre führen. Dieser Auffassung ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der das Unternehmen deshalb zusammen mit zehn anderen Verbraucherorganisationen aus ganz Europa abgemahnt hat. Der Grund: Apple wirbt im Internet für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf ohnehin bestehende Gewährleistungsrechte hinzuweisen. Das Unternehmen hat bis zum 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
So bemängelt der vzbv das Angebot des „AppleCare Protection Plan“ im deutschen Online Store Apples. Nach Auffassung des vzbv klärt Apple nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf.
Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: So kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro.
Auch Verbraucherschutzorganisationen aus zehn anderen europäischen Ländern haben Apples Bewerbung des „AppleCare Protection Plan“ beanstandet. Die Aktion wird koordiniert von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC.