Datenübertragung vorerst gestoppt
Facebook stellt Eilantrag gegen Datenschutz-Anordnung
Gleich in mehrfacher Hinsicht hat das soziale Netzwerk Facebook hat auf die Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar reagiert.
Zum einen hat der Zuckerberg-Konzern den Datenschutzbeauftragten der Hansestadt darüber informiert, dass die persönlichen Daten aktiver WhatsApp-Nutzer vorerst nicht an die Facebook-Mutter übertragen werden und kommt damit der Aufforderung Caspars nach, der es dem sozialen Netzwerk am 27. September untersagte, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern.
Zum anderen sucht Facebook aktiv die Auseinandersetzung. So berichtet Heise Online, dass Facebook seinerseits einen Eilantrag gestellt und damit eigene juristische Schritte gegen die Verwaltungsanordnung eingeleitet hätte.
Facebook drängt in dem 81 Seiten langen Papier auf die „Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit“ und argumentiert, dass sich das Deutsche Recht nicht auf den angekündigten Datentransfer anwenden lasse.
Caspar erklärte zum Erlass der Verwaltungsanordnung:
„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.
Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“
Ein juristischer Schlagabtausch, der noch spannend werden könnte.