Grünes Licht aus Brüssel
Musikerkennung: EU genehmigt Übernahme von Shazam durch Apple
Die Fusionskontrolle der Europäische Kommission bestätigt heute, was sich bereits Ende August abzeichnete: Apple darf den Musik-Erkennungsdienst Shazam übernehmen.
Die Absichtserklärung, sich Shazam komplett einverleiben zu wollen, gab Apple bereits im Dezember 2017 zu Protokoll, hielt sich allerdings mit Angaben zum Kaufpreis und zum Fortbestand der Shazam-App zurück.
Nun hat Brüssel grünes Licht gegeben: Die Europäische Kommission kam zu dem Ergebnis, dass sich der Zusammenschluss weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben negativ auf den Wettbewerb auswirken würde.
Die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:
„Daten sind von zentraler Bedeutung für die digitale Wirtschaft. Daher müssen wir Unternehmenszusammenschlüsse sorgfältig prüfen, die mit dem Erwerb umfassender Datensätze – einschließlich wirtschaftlich sensibler Daten – einhergehen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen. Nach einer gründlichen Analyse der Nutzer- und Musikdaten von Shazam sind wir zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme durch Apple den Wettbewerb auf dem Markt für digitale Musik-Streamingdienste nicht einschränken würde.“
Dem heutigen Beschluss war eine eingehende Prüfung der von Apple geplanten Übernahme von Shazam vorausgegangen.
Apple bietet „Apple Music“ an, den zweitgrößten Musik-Streamingdienst in Europa nach Spotify. Shazam ist mit seiner Musikerkennungs-Anwendung für Mobilgeräte im Europäischen Wirtschaftsraum und weltweit führend.
Die Prüfungs-Ergebnisse der Kommission:
- Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre nicht in der Lage, konkurrierende Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste durch den Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Kundendaten vom Markt auszuschließen. Insbesondere würde der Zugang zu den Daten von Shazam es Apple nicht wesentlich erleichtern, Musikinteressierte anzusprechen, und jedes Verhalten, das bezwecken würde, die Kunden zu einem Wechsel zu ermutigen, hätte nur vernachlässigbare Auswirkungen. Somit würden konkurrierende Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste nicht vom Markt ausgeschlossen.
- Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre nicht in der Lage, konkurrierende Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste durch eine Beschränkung des Zugangs zur Shazam-App vom Markt auszuschließen, da die App als Zugangspunkt zu den Musik-Streamingdiensten der Wettbewerber von Apple Music nur von begrenzter Bedeutung ist.
- Die Integration der nutzerbezogenen Datensätze von Shazam und Apple würde dem zusammengeschlossenen Unternehmen auf den Märkten, auf denen es tätig ist, keinen einzigartigen Vorteil verschaffen. Jegliche diesbezügliche Bedenken wurden ausgeräumt, da die Daten von Shazam nicht einzigartig sind und die Wettbewerber von Apple auch nach dem Zusammenschluss noch die Möglichkeit hätten, auf ähnliche Datenbanken zuzugreifen und diese zu nutzen.