Unterlassungserklärung abgegeben
Erfolg für Verbraucherschützer: Pokémon-Go-Entwickler bessern nach
Bereits im Juli hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Entwickler der App Pokémon Go Niantic dazu aufgefordert, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an die hiesigen Standards anzupassen. Jetzt hat Niantic eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesichert, die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen bis Ende des Jahres zu überarbeiten.
Der vzbv hatte das kalifornische Unternehmen abgemahnt, da es sich in seinen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen Rechte herausgenommen habe, die Spieler der App unangemessen benachteiligten. Konkret wurden 15 Klauseln beanstandet, so konnte das Unternehmen beispielsweise
- den Vertrag jederzeit einseitig verändern oder fristlos kündigen,
- eine Sperrung des Zugangs sollte in vielen Fällen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens möglich sein,
- die Rückerstattung von mit echtem Geld getätigten In-App-Käufen war ausgeschlossen,
- die Weitergabe personenbezogener Daten der Verbraucher an private Dritte ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen sollte möglich sein.
Diese und alle weiteren beanstandeten Punkte sollen in den überarbeiteten Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nun an die hier geltenden Verbraucherschutzstandards angepasst werden. Während der Umstellungsfrist darf sich Niantic nicht auf die beanstandeten Klauseln berufen
Update auf Version 11.13.3 steht an
Spieler von Pokémon Go dürfen sich auf ein kleineres Update freuen, das in Kürze über den App Store bereitstehen soll. Mit Version 11.13.3 der App will Niantic neben kleineren Textkorrekturen die folgenden Features hinzufügen:
- Eier mit unterschiedlicher Farbe: Eier haben jetzt unterschiedliche Farben, die angeben, wie weit man mit ihnen laufen muss, um sie auszubrüten.
- Typ-Icons: In den Informationen zu einzelnen Pokémon wird jetzt der Typ mit einem Icon angezeigt.
- Batteriestatus: Pokémon GO Plus bekommt eine Anzeige für niedrigen Batteriestatus.